Sitzung: 28.04.2021 Gemeinderat
Vorlage: 01/2021/2017
Beschluss:
1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung des Bebauungsplans „Hinterberg“ werden in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2021 gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan, Stand: 28.04.2021, nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung der Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzuholen.