Beschluss:

 

 

1.            Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung des Bebauungsplans „Hinterberg“ werden in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2021 gebilligt.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan, Stand: 28.04.2021, nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung der Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzuholen.