Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Frühlingstraße“.

 

Der vorgesehene Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 1563/5 der Gemarkung Denklingen (Frühlingstraße 1 – Hausarztpraxis Neumann).

 

Es ist beabsichtigt, die im o.a. Sachverhalt beschriebene Nutzung zuzulassen. Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München, www.pv-muenchen.de vergeben.