Sitzung: 12.10.2022 Gemeinderat
Vorlage: 01/2022/2503
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf
Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur ersten
Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“ und beauftragt die Verwaltung,
auf der Grundlage des Planentwurfs vom 28.09.2022 und der Begründung vom
28.09.2022 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
durchzuführen.
Vor dieser Abstimmung bestimmte der Gemeinderat mit 8 : 3
Stimmen, dass folgende zusätzliche Wünsche der Eigentümer, vor allem deswegen,
weil der Baubeginn anderer Grundstückseigentümer war, nicht berücksichtigt
werden können:
Anträge |
Stellungnahme Reiser |
Umgrenzungsfläche für Garage nach Süden auf 6,50 m Breite |
--- |
bebaute Fläche von max. 110 qm auf max. 120 qm |
Eine isolierte Erhöhung der Grundfläche von bisher 110 qm auf 120 qm ist
aus Gleichbehandlungsgründen nur für alle Parzellen oder keine möglich. |
Die Überschreitung für Terrassen und Balkon könnte bei den ursprünglichen
Werten von 15 % und 7,5% bleiben |
Die bisherigen Flächenüberschreitungen für Terrassen und Balkone können
auch unverändert bleiben. |