Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 28.09.2022 und der Begründung vom 28.09.2022 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 


 

Vor dieser Abstimmung bestimmte der Gemeinderat mit 8 : 3 Stimmen, dass folgende zusätzliche Wünsche der Eigentümer, vor allem deswegen, weil der Baubeginn anderer Grundstückseigentümer war, nicht berücksichtigt werden können:

 

 

Anträge

Stellungnahme Reiser

Umgrenzungsfläche für Garage nach Süden auf 6,50 m Breite

 

 

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bebaute Fläche von max. 110 qm auf max. 120 qm
Unser Gebäude hat schon 109,22 m², Eingangsbereich und Zugang zu Keller-Wohnung sind mitzurechnen

 

Eine isolierte Erhöhung der Grundfläche von bisher 110 qm auf 120 qm ist aus Gleichbehandlungsgründen nur für alle Parzellen oder keine möglich.

 

Die Überschreitung für Terrassen und Balkon könnte bei den ursprünglichen Werten von 15 % und 7,5% bleiben

 

Die bisherigen Flächenüberschreitungen für Terrassen und Balkone können auch unverändert bleiben.