Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, dass die oben vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Die notwendige Auftragsvergabe nach VOB-gerechter Ausschreibung kann der Verbandsvorsitzende selbst durchführen. Den Verbandsmitgliedern wird empfohlen, die betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls sanieren zu lassen; die diesbezüglichen Kosten werden nicht durch den Zweckverband getragen.