Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeitete Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Entwurfs vom 08.02.2023 inkl. Begründung (Planfassung vom 08.02.2023) und Umweltbericht (Planfassung vom 11.10.2022) die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit), nach § 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Behördenbeteiligung) und nach § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) durchzuführen.