Sitzung: 29.04.2014 Gemeinderat
Vorlage: 01/014/0075
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für diese zweite Änderung des
Bebauungsplanes „Wernher-von-Braun-Straße“ aus und beschließt folgendes:
Die Planfertigerin des ursprünglichen Bebauungsplans
„Wernher-von-Braun-Straße“, Frau Architektin Petra Schober aus München, wird
beauftragt, diese Änderungen planerisch umzusetzen.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung
beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
durchzuführen.
- Dabei ist von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1
abzusehen,
- der betroffenen
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu
geben,
- den berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können..