Beschluss:

 

Der Gemeinderat spricht sich für diese zweite Änderung des Bebauungsplanes „Wernher-von-Braun-Straße“ aus und beschließt folgendes:

 

Die Planfertigerin des ursprünglichen Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“, Frau Architektin Petra Schober aus München, wird beauftragt, diese Änderungen planerisch umzusetzen.

 

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

-       Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 abzusehen,

 

-       der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,

 

-       den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können..