Betreff
Zweite Änderung des Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ - Satzungsbeschluss
Vorlage
01/014/0114
Aktenzeichen
6102-W09-1630
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 29.04.2014 hat der Gemeinderat Denklingen beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan für das Gebiet „Wernher-von-Braun-Straße“ zum zweiten Mal zu ändern. Mit Beschluss vom 28.05.2014 hat der Gemeinderat die Entwürfe der Änderungsplanung (Fassungsdatum 22.05.2014) gebilligt. Das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wurde durchgeführt.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde wurden Veränderungen vorgenommen.

 

Beschluss:

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung der Planunterlagen, die durch die Stellungnahme der Unteren Immssionsschutzbehörde bedingt war, nicht berührt wird, ist die Wiederholung der Einholung von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und von den berührten Trägern öffentlicher Belange nicht mehr notwendig. Der Gemeinderat beschließt deshalb gemäß des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – die Ausfertigung der zweiten Änderung des Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ einschließlich Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.07.2014 als Satzung.