Betreff
Endgültige Fertigstellung der Sanierung der Osterzeller Straße
Vorlage
01/014/0117
Aktenzeichen
6312-J09-7E95
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Denklingen hat in drei Bauabschnitten den Fahrbahnbelag der Gemeindeverbindungsstraße „Osterzeller Straße“ saniert. Diese Maßnahme bedarf zuständigerweise nur das diesbezügliche Hoheitsgebiet der Gemeinde Denklingen. Der Markt Kaltental will nun auf seiner Seite die gleiche Maßnahme, zumindest teilweise, ebenfalls durchführen. Bei der dortigen Planung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Denklingen die Sanierung nicht ganz bis zur Grenze erledigt hat. Eine Überprüfung durch die Gemeinde Denklingen bestätigte diese Feststellung. Der Markt Kaltental beantragt nun, dass im Rahmen seiner Baumaßnahme er auch das fehlende Stück auf Seiten der Gemeinde Denklingen mit erledigen und die anteiligen Kosten der Gemeinde Denklingen in Rechnung stellen darf. Eine Kostenschätzung über 17.000 EUR liegt vor. Auf diese wird ausdrücklich verwiesen; sie wurde mit der Sitzungsladung ausgehändigt.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat bedauert die damalige Vermessungsfeststellung der damit beauftragten Stellen und genehmigt die oben beschriebene Vorgehensweise. Als Abrechnungsgrundlage wird nur die tatsächliche Inrechnungstellung aufgrund einer VOB-gerechten Ausschreibung akzeptiert.