Betreff
Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag Biogasanlage, Fermenter, Nachgärer, BHKW-/Elektroraum, Mistlagerstätte auf dem Flurstück 203 der Gemarkung Dienhausen
Vorlage
01/014/0120
Aktenzeichen
6024-B14-F376
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es steht die Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag "Errichtung einer Biogasanlage: Bau eines Fermenters mit Betondecke und eines Nachgärers/Endlagers mit Folienhaube, Einbau eines BHKW- und Elektroraumes in ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude sowie Errichtung einer Mistlagerstätte" auf der Fl.Nr. 203 Gemarkung Dienhausen an.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Flächennutzungsplan sieht als Gebietsart nach BauNVO  „Flächen für die Landwirtschaft“ vor. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB stehen nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche, sowie durch zentrale Wasserversorgung und Kanalisation im Trennsystem. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe einer Kreisstraße. Im Genehmigungsverfahren entscheidet über die Zulässigkeit von Bauvorhaben die Baugenehmigungsbehörde – Landratsamt Landsberg – im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB).

 

Nachtrag: Aufgrund immissionsschutzfachlicher Gründe ändert sich die Lage des Fermenters, des Nachgär-/Endlagers sowie des Mistlagers etwas nach Osten. Die beiden BHKWs rücken in der bestehenden Maschinenhalle von der Südwestecke in die Nordwestecke (vgl beiliegender „Lagetekturplan“).

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.