Betreff
Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag "Erweiterung Firma Schuster Maschinenbau GmbH" - Wernher-von-Braun-Straße 7
Vorlage
01/2014/0123
Aktenzeichen
8024-B14-33C3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Erweiterung der Firma Schuster Maschinenbau GmbH wurde die Genehmigung beantragt (Art. 68 BayBO).

Eine Erweiterung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt jedoch im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (§ 30 Abs 1 BauGB) und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes (Art. 58 Abs. 2 BayBO).

Eine Genehmigungsfreistellung kommt hier allerdings nicht in Betracht, da es sich bei o.g. Vorhaben um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO handelt.

Die bauliche Anlage ist unter anderem als Sonderbau einzustufen, da das Gebäude eine Fläche von 1600 m² übersteigt (Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Bauantragsunterlagen und beschließt, dass das baurechtliche Einvernehmen (§ 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO) zu erteilen ist.