Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Aufstockung Bürogebäude, nur 2. Obergeschoss – Fl.Nr. 1690, 1691, 1756/1, 1755/2, 1754/2, 1753/3, 1713/1 Gemarkung Denklingen – Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6
Vorlage
01/2015/0233
Aktenzeichen
6024-B15-98F8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die o.g. Flurnummern der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mühlaich III“ und „Mühlaich IV“ (§ 30 BauGB). Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da es sich bei diesem Vorhaben um eine Änderung (Aufstockung) an einem Gebäude handelt, dass als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO zu betrachten ist.

 

Über den Bauantrag entscheidet deshalb die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.