Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Stalles – Fl.Nr. 85 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 42a
Vorlage
01/2015/0234
Aktenzeichen
6024-B15-78E1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 85 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.