Sachverhalt:
Es liegt folgender Antrag vor:
„Beantragung Zuschuss Blässer Klasse und Nachmittagsbetreuung bis 16.30 Uhr
Schuljahr
2014/2015
Sehr
geehrte Bürgermeister Herr Kießling,
hiermit beantragen
wir die Bezuschussung der Blässer Klassen 3 und 4 an der Grundschule Denklingen
in gleicher Höhe wie die Regierung von Oberbayern. (siehe Anlage).
Die Genehmigung
beläuft sich wie im Vorjahr auf 2 Gruppen in Höhe von 3.323,00€ pro Gruppe.
Eine Kostenaufstellung für die einzelnen Personalkosten liegt bei. (siehe
Anlage)
In diesem
Schuljahr müssen sich auch die Eltern mit einem Beitrag von 15,00€ pro Monat
und Kind an den Kosten beteiligen.
Für den Erhalt der
Bläserklassen ist es wichtig, dass die Gemeinde Denklingen diesen Zuschuss
gewährt, da ansonsten eine Fortführung des Projektes nicht möglich ist.
Des Weiteren
beantragen wir wie im Vorjahr die Bezuschussung der weiteren Betreuungsgruppen
innerhalb der Mittagsbetreuung an der Grundschule Denklingen.
Auf Grund der
hohen Anmeldezahl und dem umfangreichen Angebot der Nachmittagsbetreuung bis
16.30 Uhr haben wir von der Regierung von Oberbayern einen Kostenzuschuss in
Höhe von 19.323,00€ für diese Gruppen erhalten (siehe Anhang) und bitten die
Gemeinde Denklingen um gleiche Bezuschussung. Es werden derzeit bis zu 32
Kinder im Rahmen der verlängerten Gruppe betreut und bis zu 14 Kinder in einer
Gruppe bis 13.00 Uhr.
Innerhalb dieser Betreuung werden die
Hausaufgaben gemacht, den Kindern ein Mittagessen gekocht und ein
abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm geboten. Ein Betreuungsplatz für die
ganze Woche kostet den Eltern 55,00€ pro Monat zusätzlich der Kosten für das
Mittagessen. Es werden auch 3 Kinder aus sozial schwachen Familien betreut und
von anderer Stelle die Kosten erstattet.
Wir bitten um
baldige Auszahlung der beantragten Zuschüsse, da die Auszahlung der Regierung
von Oberbayern auf zwei Blöcke gestaffelt ist und wir hier die abschließende
Zahlung erst im März 2015 bekommen. Da wir als Förderverein keine Rücklagen aus
dem Vorschuljahr mitnehmen können, ist unser finanzieller Rahmen derzeit sehr
beschränkt.
Es dürfen keine
Rücklagen aus Personalkostenzuschüssen gebildet werden.“
Beschluss:
Der Antrag ist zu genehmigen.