Betreff
Laufende Bezuschussung des Fördervereins Sonnenschein e.V.
Vorlage
01/2015/0238
Aktenzeichen
1340-M14-D687
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt folgender Antrag vor:

 

„Beantragung Zuschuss Blässer Klasse und  Nachmittagsbetreuung bis 16.30 Uhr

 Schuljahr 2014/2015

Sehr geehrte Bürgermeister Herr Kießling,

hiermit beantragen wir die Bezuschussung der Blässer Klassen 3 und 4 an der Grundschule Denklingen in gleicher Höhe wie die Regierung von Oberbayern. (siehe Anlage).

Die Genehmigung beläuft sich wie im Vorjahr auf 2 Gruppen in Höhe von 3.323,00€ pro Gruppe. Eine Kostenaufstellung für die einzelnen Personalkosten liegt bei. (siehe Anlage)

In diesem Schuljahr müssen sich auch die Eltern mit einem Beitrag von 15,00€ pro Monat und Kind an den Kosten beteiligen.

Für den Erhalt der Bläserklassen ist es wichtig, dass die Gemeinde Denklingen diesen Zuschuss gewährt, da ansonsten eine Fortführung des Projektes nicht möglich ist.

 

Des Weiteren beantragen wir wie im Vorjahr die Bezuschussung der weiteren Betreuungsgruppen innerhalb der Mittagsbetreuung an der Grundschule Denklingen.

Auf Grund der hohen Anmeldezahl und dem umfangreichen Angebot der Nachmittagsbetreuung bis 16.30 Uhr haben wir von der Regierung von Oberbayern einen Kostenzuschuss in Höhe von 19.323,00€ für diese Gruppen erhalten (siehe Anhang) und bitten die Gemeinde Denklingen um gleiche Bezuschussung. Es werden derzeit bis zu 32 Kinder im Rahmen der verlängerten Gruppe betreut und bis zu 14 Kinder in einer Gruppe bis 13.00 Uhr.

 Innerhalb dieser Betreuung werden die Hausaufgaben gemacht, den Kindern ein Mittagessen gekocht und ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm geboten. Ein Betreuungsplatz für die ganze Woche kostet den Eltern 55,00€ pro Monat zusätzlich der Kosten für das Mittagessen. Es werden auch 3 Kinder aus sozial schwachen Familien betreut und von anderer Stelle die Kosten erstattet.

Wir bitten um baldige Auszahlung der beantragten Zuschüsse, da die Auszahlung der Regierung von Oberbayern auf zwei Blöcke gestaffelt ist und wir hier die abschließende Zahlung erst im März 2015 bekommen. Da wir als Förderverein keine Rücklagen aus dem Vorschuljahr mitnehmen können, ist unser finanzieller Rahmen derzeit sehr beschränkt.

Es dürfen keine Rücklagen aus Personalkostenzuschüssen gebildet werden.“

 

 

Beschluss:

 

Der Antrag ist zu genehmigen.