Betreff
Gasthaus Hirsch - Nutzung als Rathaus - Gemeindliche Prüfung vor einem eventuellen Kauf - Erteilung des Einvernehmens zum baurechtlichen Antrag auf Vorbescheid
Vorlage
01/2015/0254
Aktenzeichen
6024-B15-DC07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es steht folgende Entscheidung an: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage – Gasthaus Hirsch in Denklingen: Umbau und Modernisierung des Hauptgebäudes sowie Abriss und Neubau des Anbaues für eine verwendungsfähige Nutzung als Rathaus – Fl.Nr. 11/1 Gemarkung Denklingen

 

Vordergründig ist die Frage zu prüfen, ob der auch unter Denkmalschutz stehende Anbau beseitigt werden kann, um das Anwesen als Rathaus verwenden zu können. Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang die Frage geprüft, ob eine Nutzungsänderung zu einem Rathaus möglich ist.

 

Hierzu ist aus baurechtlicher Sicht folgender Sachverhalt gegeben:

 

Für die Fl.Nr. 11/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). In Dorfgebieten sind Anlagen für örtliche Verwaltungen zulässig. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein (siehe Ist-/Sollbestand).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist sowohl aus baurechtlicher als auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zu erteilen.