Betreff
Kindergärten - Gastkinderbeiträge innerhalb des Gebietes der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal
Vorlage
01/2015/0256
Aktenzeichen
4230-J15-ADE9
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Antragsschreiben der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal hat folgenden Inhalt:

 

„Vor etlichen Jahren haben die Bürgermeister der Gemeinden Denklingen, Unterdießen und Fuchstal die mündliche Absprache getroffen, dass die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft untereinander keine Gastkinderanträge zur Bezuschussung stellen. (D.h. ein Kind aus Denklingen, welches z.B. den kath. Kindergarten in Fuchstal besucht, wird dann von der Gemeinde Fuchstal bezuschusst, ein Kind aus Fuchstal, welches den kath. Kindergarten Denklingen besucht, wird von der Gemeinde Denklingen bezuschusst.) Seit dieser damaligen Absprache handeln alle drei Kirchenstiftungen und Kommunen dementsprechend. Im Regelfall handelt es sich um 1 bis 2 Kinder, die einen der anderen Kindergärten besuchen. Wir bitten Sie, uns diese damalige mündliche Absprache, in Form eines Gemeinderatsbeschlusses schriftlich zu bestätigen. Frau Erhard (Landratsamt) hat mich gebeten, die schriftliche Bestätigung einzuholen.“

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen ist mit der beschriebenen Regelung einverstanden, dass der Kindergartenträger des Kindergartens Denklingen keine kindbezogene Betriebskostenförderung für Kinder von deren Wohnsitzgemeinden veranlagt, die im Gebiet der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal wohnen. Gleichzeitig wird die Gemeinde Denklingen keine kindbezogene Betriebskostenförderung für Kinder aus der Gemeinde Denklingen übernehmen, die einen auswärtigen Kindergarten besuchen, der sich innerhalb der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal befindet. Diese Regelung gilt nur für die betroffenen kirchlichen Kindergärten.