Betreff
Bebauungspläne Firma Hirschvogel
Vorlage
01/2015/0258
Aktenzeichen
6102-J15-5550
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Fabrikgelände der Hirschvogel Umformtechnik GmbH gelten die Bebauungspläne Mühlaich, Mühlaich II, Mühlaich III und Mühlaich IV. Die Hirschvogel Umformtechnik GmbH ist mit dem Wunsch an die Gemeinde Denklingen herangetreten, für alle in Ihrem Eigentum/Besitz befindlichen Flurstücke einen einzigen Bebauungsplan aufzustellen und dabei die alten Bebauungspläne außer Kraft zu setzen. Das würde die Handhabung sowohl für die Hirschvogel Umformtechnik GmbH als auch für die Bauabteilungen des Landratsamtes Landsberg am Lech und der Gemeinde Denklingen sehr vereinfachen, zumal nicht nur ein Geltungsbereich von 4 Bebauungsplänen betroffen ist, sondern diese Bebauungspläne Änderungen unterworfen waren. Des Weiteren würden mit der Neuaufstellung eines einzigen Bebauungsplanes den aktuellen Entwicklungen (z.B. Grenzbebauung im Nordosten) bei der Hirschvogel Umformtechnik GmbH und dem Wunsch aller Beteiligten Rechnung getragen, die Festsetzungen übersichtlicher und einfacher zu gestalten (z.B. eine große Baufensterfläche). Außerdem sollen die Eigentumsflächen, die noch nicht im Geltungsbereich der bisherigen 4 Bebauungspläne liegen, mit einbezogen werden. Dabei ist es sinnvoll, dass der beauftragte Planer zunächst in enger Absprache mit der Hirschvogel Umformtechnik GmbH den ersten Entwurf entwickeln soll.

 

Beschluss:

 

Es ist dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München der Auftrag zu erteilen, die Planungsleistungen für das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erbringen. Grundlage der Honorarleistungen sind die Stundensätze, die der Gemeinde Denklingen als freiwilliges Mitglied des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München gewährt werden. Die Kosten der Aufstellung werden im Rahmen ihrer Aufgabe nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch von der Gemeinde Denklingen getragen. Der Bebauungsplan erhält den Namen "Hirschvogel Automotive Group".