Betreff
Kindergarten - "Qualitätsbonus plus" des Freistaates Bayern
Vorlage
01/2015/0260
Aktenzeichen
4230-M09-8C25
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.02.2015 teilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit, dass ab sofort für Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen ein sogenannter Qualitätsbonus plus vom Freistaat geleistet wird. Die Höhe dieses Qualitätsbonus plus ist pro Kind mit einer Buchungszeit von 3 bis 4 Stunden auf 53,69 Euro pro Jahr festgelegt und erhöht sich entsprechend mit höheren Buchungszeiten. Dieser Betrag wird auf den jeweils geltenden Basiswert des BayKiBiG zugezahlt. Voraussetzung für die Zahlung des Qualitätsbonus plus ist, dass die Gemeinde ebenfalls ihren Anteil in gleicher Höhe anpasst und somit zusätzliche Mittel zur Qualitätsverbesserung gewährt, wobei es eine Definition für die Qualitätsverbesserung nicht gibt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass dazu ein Gemeinderatsbeschluss gefasst wird.

 

Folgende Kosten errechnen sich für das Jahr 2015:

 

Kindergarten

Kosten für die Gemeinde Denklingen

Maria Schutz Denklingen

6.790,44 €

Gemeindekindergarten Kinsau

67,11 €

Wurzberg-Oase Reichling

657,69 €

AWO-Kinderhaus Peißenberg

80,53 €

Sonnenblume Schwabsoien

134,22 €

Gesamt

7.729,99 €

 

Die Kindergärten erhalten den gleichen Betrag dann nochmals vom Land.

 

Hinweis:

 

Die Gemeinde Denklingen fördert den Kindergarten mit dem gesetzlichen Beitrag, plus einem freiwilligen Zuschlag von 30 % auf den gesetzlichen Beitrag. 30 % ist der Höchstwert im Mustervertrag. Darüber hinaus werden Baumaßnahmen mit 2/3 gefördert.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Denklingen den Qualitätsbonus plus in gleicher Höhe wie der Freistaat an die Träger der Einrichtungen gewährt. Die Mittel sollen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.