Sachverhalt:
Es steht die Erhöhung der Versicherungssumme der gemeindlichen Kassenversicherung an.
Die Kassenversicherung
gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die
ihm
a) von Ihren Bediensteten oder Inhabern von Ehrenämtern durch schuldhafte
(fahrlässige oder vorsätzliche) Dienstpflichtverletzung, Veruntreuung
oder Untreue
b) gleichgültig von wem durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Unterschlagung;
Raub und räuberische Erpressung in Geschäftsräumen und bei Transporten, die
durch Mitarbeiter und/oder Vertrauenspersonen durchgeführt werden sowie durch
Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung,
Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Bestechung
im eigenen Kassen- und/oder Verwaltungsbereich selbst und unmittelbar
zugefügt werden.
Bisher beträgt die Versicherungssumme EUR 50.000,00. Mittlerweile haben die meisten Gemeinden, unabhängig von der Größe, eine Versicherungssumme von mindestens EUR 250.000,00 vereinbart.
Der bisherige Beitrag beträgt jährlich EUR 1.778,30. Die Erhöhung auf eine Versicherungssumme von EUR 250.000,00 EUR würde eine Beitragserhöhung von EUR 891,70 jährlich verursachen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages zu.