Betreff
Vergabe des Auftrages zur Durchführung einer Signalnebelberauchung am gemeindlichen Kanalsystem
Vorlage
01/2015/0272
Aktenzeichen
6325-W09-E394
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zuletzt fand 1999 eine Signalnebelberauchung statt. Nicht zuletzt weil der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden ab 01.01.2015 seine Umlagen ausschließlich aufgrund der Abwassermengen im Kanalsystem erhebt, ist nach 16 Jahren eine erneute Überprüfung sinnvoll.

 

Je nach Art des Kanalsystems und der kommunalen Regenwasserbeiträge und –gebühren hat die Signalnebelberauchung unterschiedliche Feststellungszwecke. In der Gemeinde Denklingen darf grundsätzlich Regenwasser nicht eingeleitet werden. Wer jedoch keinen sickerfähigen Boden hat, kann Regenwasser gleichwohl einleiten, in Gebieten mit Trennkanalisation in den Regenwasserkanal und in Gebieten mit Mischwasserkanälen in diese Kanäle. Wer Regenwasser wegen mangelnder Sickerfähigkeit einleitet, muss jedoch dafür bezahlen. Deshalb sind alle Regenwassereinleitungen in die Schmutzwasserkanäle, in die Regenwasserkanäle und in die Mischwasserkanäle festzustellen, ganz gleich, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig geschehen. 

 

Neben diesen Vorgaben wurde den potentiellen Anbietern von Leistungen einer Signalnebelberauchung folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Die betroffenen Kanallängen und –durchmesser sind aus beiliegendem Dokument ersichtlich. Dem Auftragnehmer wird ein Lage- und Kanalleitungsplan vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Die gefundenen Regenwassereinleitungen sind auf Papier und durch Foto(s) zu dokumentieren. Die Benachrichtigung der Polizei, Feuerwehr und Anwohner übernimmt die Gemeinde Denklingen, wobei alle Kanaldeckel im Untersuchungszeitraum frei zugänglich sein müssen.

 

Die eingegangenen Angebote liegen dieser Beschlussvorlage ebenfalls bei.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Fa. Rothdach Kanalprüfung aus Oberschönegg, das mit 49 Eurocent pro lfm Kanal und mit EUR 18,50 pro Fehlanschluss-Dokumentation abschließt, und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.