Betreff
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen
Vorlage
01/2015/0280
Aktenzeichen
0280-J09-A1FF
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeverwaltung beantragt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung insoweit zu ändern, als das Abrechnungsjahr, das derzeit jeweils vom 01.05. bis 30.04. läuft, an das Kalenderjahr angeglichen wird. Das hat folgende Vorteile:

  • Die Arbeiten zur Erstellung der Jahresrechnung können im neuen Jahr früher abgeschlossen werden, da die Vor- und Nachbereitung der Gebührenabrechnung zum 01.05. nicht in diesem Zeitraum erledigt werden müssen.
  • Für die Aufbereitung der Kalkulationsgrundlagen (Vervollständigung der Anlagenbuchführung für das vergangene Jahr) im neuen Jahr hätte die Gemeindeverwaltung auch mehr Zeit zur Verfügung.
  • Für die Statistiken ist eine Umrechnung Abrechnungsjahr / Kalenderjahr nicht mehr notwendig.
  • Beim Jahreswechsel, der bei einer Satzungsänderung von der Vor- und Nachbereitung der Gebührenabrechnung geprägt sein wird, fallen im IT-Zeitalter keine besonderen Arbeiten mehr an.
  • Bei einer Annahme des Vorschlages zum Beschluss würden die nächsten beiden Zählerablesungen zum 30.04.2015 und 31.12.2015 und die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen während des Jahres 2015 erfolgen.

 

Hinweis: Die derzeitige Gesamtfassung der Satzung ist aus der Internetseite http://www.denklingen.de/sites/rathaus/satzungen.htm ersichtlich.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.03.2012, wird wie folgt geändert:

 

§ 13 erhält folgende Fassung:

 

㤠13


Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

 

(1)     Der Verbrauch wird jährlich zum jeweiligen 31.12. abgerechnet. Der Veranlagungszeitraum (Abrechnungsjahr) ist jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

 

(2)     Auf die Gebührenschuld sind zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November jeden Abrechnungsjahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten. Fehlt eine solche Jahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.“

 

§ 2

 

Für das Kalenderjahr 2015 gilt übergangsweise Folgendes:

 

Der Verbrauch für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 wird zum 30.04.2015 abgerechnet. Auf die Gebührenschuld für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.12.2015 sind zum 1. Juli 2015, 1. September 2015 und 1. November 2015 Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Abrechnung zum 30.04.2015 zu leisten. Der Verbrauch für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.12.2015 wird zum 31.12.2015 abgerechnet.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister