Betreff
Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Kiesabbau, Verfüllung und Rekultivierung – Fl.Nr. 1319 Gemarkung Epfach
Vorlage
01/2015/0287
Aktenzeichen
6024-B15-A431
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1319 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung des o.g. Vorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Dieses Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz (Art. 56 Nr. 2 BayBO i.V.m. Art. 6 BayAbgrG.

 

Die Antragsunterlagen für dieses Vorhaben werden von der Gemeinde mit ihrer Stellungnahme der Abgrabungsbehörde vorgelegt.

Beschluss:

 

Es ist folgende Stellungnahme abzugeben:

Die ausreichende Erschließung ist nicht gesichert. Die Breite des Zufahrtsweges von der B 17 zu der geplanten Kiesgrube (ca. 3 m) ist nicht ausreichend für die geplante Nutzung des Grundstückes.

 

Es stehen öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen. Insbesondere widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Es ist kein Kiesabbau auf der Vorhabensfläche vorgesehen. Der Kiesabbau ist zwar im Außenbereich der Gemeinde Denklingen überwiegend möglich; die Gemeinde Denklingen hat daher zur räumlichen Konzentration Kiesabbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese Tatsache steht als öffentlicher Belang einem nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch privilegierten Kiesabbau auf einer anderen Fläche, die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, entgegen. Dies umso mehr, als in der Gemeinde Denklingen auch Kiesabbauflächen im Bebauungsplan „Baumtal“ und Vorrangflächen im Regionalplan München ausgewiesen sind.

 

Die Gemeinde Denklingen will nicht ein von Kiesgruben durchzogenes Gemeindegebiet. Dies ist auch der Grund, warum folgende öffentliche Belange entgegenstehen: Das Vorhaben beeinträchtigt Belange der Landschaftspflege, es verunstaltet das Landschaftsbild und es beeinträchtigt die Aufgabe der Landschaft als Erholungsgebiet.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.