Sachverhalt:
Die bisher für die Realisierung des Windparks in den
Gemeinden Denklingen und Fuchstal angefallenen Kosten werden der Denklingen / Fuchstal Windenergie-Projekt GbR,
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen in Rechnung gestellt. Das heißt, die Gemeinde
Denklingen bekommt die im Tagesordnungspunkt „Windenergieanlagen – Genehmigung
der bisher angefallenen Kosten“ aufgeführten Kosten von der genannten GbR
erstattet. Da die GbR noch kein Kapital hat, um diese Kosten bestreiten zu
können, müssen die beiden Gesellschafter, die Gemeinden Denklingen und
Fuchstal, die GbR Kapital ausstatten. Es wird empfohlen, dass sowohl die
Gemeinden Denklingen und Fuchstal eine GbR-Einlage in Höhe von vorerst 500.000
EUR zur Verfügung stellen, da zumindest die Kosten des Windmessmastes und der
derzeit laufenden Gutachten, bestritten werden müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt eine diesbezügliche Tranche (Kapitalanteil an der GbR) in Höhe von 500.000,00 EUR. Es ist darauf zu achten, dass die Gemeinden Denklingen und Fuchstal jeweils immer einen gleich hohen Betrag einbezahlen.