Betreff
Windenergieanlagen - Ausstattung der GbR mit Kapital
Vorlage
01/013/0013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die bisher für die Realisierung des Windparks in den Gemeinden Denklingen und Fuchstal angefallenen Kosten werden der Denklingen / Fuchstal Windenergie-Projekt GbR, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen in Rechnung gestellt. Das heißt, die Gemeinde Denklingen bekommt die im Tagesordnungspunkt „Windenergieanlagen – Genehmigung der bisher angefallenen Kosten“ aufgeführten Kosten von der genannten GbR erstattet. Da die GbR noch kein Kapital hat, um diese Kosten bestreiten zu können, müssen die beiden Gesellschafter, die Gemeinden Denklingen und Fuchstal, die GbR Kapital ausstatten. Es wird empfohlen, dass sowohl die Gemeinden Denklingen und Fuchstal eine GbR-Einlage in Höhe von vorerst 500.000 EUR zur Verfügung stellen, da zumindest die Kosten des Windmessmastes und der derzeit laufenden Gutachten, bestritten werden müssen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt eine diesbezügliche Tranche (Kapitalanteil an der GbR) in Höhe von 500.000,00 EUR. Es ist darauf zu achten, dass die Gemeinden Denklingen und Fuchstal jeweils immer einen gleich hohen Betrag einbezahlen.