Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2015/0300
Aktenzeichen
0241-W14-7740
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

TOP  10

Bürger- und Vereinszentrum - Beauftragung der für den Architektenwettbewerb notwendigen Baugrunduntersuchung

 

Sachverhalt:

 

Die von der Gemeindeverwaltung im Schreiben vom 22.12.2014 beschriebenen Anforderungen an eine Baugrunduntersuchung wurden von allen Bietern angeboten, jedoch mit teilweise recht unterschiedlichen Einheits- und somit Gesamtpreisen. In diesem Zusammenhang ist wegen einer eventuellen Grundwasser-Wärmepumpte die Frage nach der diesbezüglichen Bohrungstiefe diskutabel. Die Empfehlung lautet folgendermaßen:

 

1. Kling Consult, Krumbach:

 

Für die Erkundung des Baugrunds für das vorgesehene Objekt genügt wohl das Leistungsbild des Büros Kling Consult. Die Feststellung der Höhe des Grundwasserspiegels ist erst notwendig, falls im Zusammenhang mit der Planung über alternative Energiesysteme entschieden werden muss. Wenn nein, würde die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt zu viel Kosten verursachen.

 

2. Crystal Geotechnik, Utting am Ammersee

Dieses Angebot enthält ebenfalls alle erforderlichen Leistungen des Baugrundaufschlusses sowie auch unter Pos 4.1 - 4.3 die EPs/lfm Bohrtiefe, die aber in Summe nicht den Mehrpreis von ca. 6.000 € rechtfertigen. Auch die Ingenieurleistungen (D) sind im Vergleich zu hoch, weshalb dieses Angebot nicht weiter verfolgt werden sollte.

 

3. Geo Hydro Bau Consult

Dieses Angebot erfüllt ebenfalls die Leistungen des Baugrundaufschlusses und ist mit knapp 15.000 € netto überzogen, auch wenn einzelne Positionen wegfallen können (Beschaffung von Spartenplänen etc.)

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Bieter 1 Kling Consult sich als ausführende Firma auf die geltenden Normen bezieht und deshalb günstiger ist als die beiden Bieter 2 Crystal Geotechnik und 3 Geo Hydro Bau Consult, die den ingenieurtechnischen Teil gemäß HOAI bewerten und bepreisen.

 

Beschluss:

 

Es ist das Angebot der Kling Consult GmbH auf Krumbach vom 12.01.2015, Akq.-Nr. 02.15.006, das mit EUR 4.980,15 abschließt, anzunehmen und der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen.

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

TOP  11

Hangrutsch am Claudius-Paternus-Weg - Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung

 

Sachverhalt:

 

Die bisher im Gemeinderat dargestellte Angebotssituation bei der Firma Himmel und Papesch aus Dachau sah eine Baugrunduntersuchung und darauf folgende Ingenieurleistungen für den (Spezial-)Tiefbau vor. Aufgrund der nicht von der Hand zu weisenden Neutralitätsferne ist man in den bisherigen Unterredungen im Gemeinderat so verblieben, vorweg eine Baugrunduntersuchung und anschließend eine neutrale Beauftragung eines Ingenieurbüros durchzuführen.

 

Die Gemeindeverwaltung hat nun Angebote über die Baugrunduntersuchung eingeholt (vgl. beiliegende Dateien). Die Angebote fallen recht unterschiedlich aus, auch in der Beschreibung der zum Ziel führenden Leistungen. Es ist jedoch aufgrund der Seriosität der Anbieter davon auszugehen, dass alle angebotenen Verfahren das gewünschte Ergebnis bringen. Deshalb wird empfohlen, dem günstigsten Anbieter, der Kling Consult GmbH aus Krumbach, den Auftrag erteilen, zumal die Bohrungen und Sondierungen in der Anzahl konkurrenzfähig sind und diesbezüglich weit über das Angebot von Himmel und Papesch hinausgehen. Und Nachträge sind bei eventuell unerwarteten Erkenntnissen während der Auftragsausführung bei allen drei Anbietern nicht ausgeschlossen.

 

Beschluss:

 

Es ist das Angebot der Kling Consult GmbH auf Krumbach vom 13.01.2015, Akq.-Nr. 02.15.002, das mit EUR 6.694,94 abschließt, anzunehmen und der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen.

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

TOP  12

Gewerbegebiet südlich des Epfacher Weges - Beauftragung Baugrunduntersuchung

 

Sachverhalt:

 

Da im Bereich dieses Gewerbegebietes Auffüllungen nicht ganz ausgeschlossen werden können und deshalb die Baugrunduntersuchung für die Bauleitplanung im Hinblick auf die Festsetzung der bebaubaren Flächen bedeutsam sein kann, hat die Gemeindeverwaltung Angebote über die Baugrunduntersuchung eingeholt (vgl. beiliegende Dateien). Die Angebote fallen recht unterschiedlich aus, auch in der Beschreibung der zum Ziel führenden Leistungen. Es ist jedoch aufgrund der Seriosität der Anbieter davon auszugehen, dass alle angebotenen Verfahren das gewünschte Ergebnis bringen. Deshalb wird empfohlen, dem günstigsten Anbieter, der Kling Consult GmbH aus Krumbach, den Auftrag erteilen.

 

Vorschlag zum Beschluss:

 

Es ist das Angebot der Kling Consult GmbH auf Krumbach vom 12.01.2015, Akq.-Nr. 02.15.001, das mit EUR 3.492,65 abschließt, anzunehmen und der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen.

 

Beschluss:

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

TOP  13

Gewerbegebiet südlich des Epfacher Weges - Beauftragung Bauleitplanung

 

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung eines Gewerbegebietes, ggfs. je nach Nutzung teilweisen Sondergebietes auf den von Sporer und Feldberg erworbenen Flurstücken ist neben der Baugrunduntersuchung als nächster Schritt die Beauftragung der Bauleitplanung notwendig.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Arbeitsgemeinschaft Reiser / Goslich (Briefkopf Reiser) vom 11.12.2014, das mit brutto 28.140,16 EUR zuzüglich Nebenkosten und Besondere Leistungen abschließt, und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

 

 

TOP  14

Änderung der Planung "Talblick" - Ergänzungsbeauftragung der Architekturarbeitsgemeinschaft Reiser/Goslich

 

Sachverhalt:

 

I.

 

Beschluss am 19.11.2014:

 

Realisierung des Baugebiets Unsin/Liebermann/Gast - Nächster Schritt: Beauftragung der Bauleitplanung

 

Sachverhalt:

 

  • Vgl. beiliegendes Angebot des Architekturbüros Reiser aus München
  • Hinweis: Herr Reiser hat alle dortigen Planungen durchgeführt

 

 

Vorschlag zum Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Architekturbüros Reiser vom 13.11.2014, das mit 4.667,18 € + eventuelle „Besonderen Leistungen“ abschließt, und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.

 

Anlagen:

Angebot des Achitekturbüros Reiser vom 13.11.2014“

 

II.

 

Das Projekt der bisherigen Bauwerber war bis jetzt nicht einfach zu realisieren:

 

  • Notwendigkeit von zusätzlich Ausgleichs- und Ortseingrünungsflächen
  • Einwände der Ehegatten Klein gegen eine weitere Sichteinschränkungsbebauung, die unterstützt wird von Einwänden des Herrn Goslich hinsichtlich der Beeinträchtigung der Sicht auf das Dorf von Süden her, die eine sehr empfindliche Situation vorfindet.
  • Der Wunsch der Ehegatten Sporer auf einen geeigneten Zuschnitt Ihres Ackers und bei dieser notwendigen Umplanung auf eigene Bauflächen

 

Die nun gefundene Planung (vgl. beiliegende Datei) kommt auch der Gemeinde dahingehend entgegen, dass auch für Dienhausen ein paar wenige Bauplätze ausgewiesen werden können.

 

Da das „Baugebiet“ größer geworden ist, muss auch die Honorierung der Bauleitplaner angepasst werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Architekturbüros Reiser vom 28.01.2015, das mit 8.701,01 € + eventuelle „Besonderen Leistungen“ abschließt, und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist.

 

Abstimmung:          Ja 13  Nein 1  Anwesend 14 

Beschluss:

 

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