Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau einer Ferienwohnung in der best. Tenne – Fl.Nr. 249 Gemarkung Denklingen – Kirchberg 11
Vorlage
01/2015/0307
Aktenzeichen
6024-B15-6196
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 249 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).

Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD).

Nach § 5 BauNVO sind hier sowohl die Nutzung als Wohngebäude, als auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Das Vorhaben betrifft Belange des Denkmalschutzes.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.