Betreff
Ausbau des Breitbandnetzes - Festlegung des auszuschreibenden Erschließungsgebiete
Vorlage
01/2015/0327
Aktenzeichen
8541-J14-16B2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung mit „schnellem Internet“ zu erreichen und stellt der Gemeinde Denklingen Fördermittel bis zu 790.000 € zur Verfügung. Die Gemeinde Denklingen möchte die Fördermittel nutzen und strebt einen möglichst umfassenden Breitbandausbau an, zumal der Gemeinderat aus politischen Gründen kein förderfähiges Gebiet als wichtiger oder unwichtiger einstuft.

 

Förderfähig sind dabei nur folgende Gebiete: Dienhausen, Weihertalstraße 29 -33, Menhofen, Wies 1, Neuhof, Guttenstall, Römerau, Forchau, Lustberg, Lechrainer/Schwabmühle, Industriegebiet Mühlaich/Baumtal.

 

Nicht förderfähig sind folgende Gebiete: Dorf Denklingen und Dorf Epfach.

 

Ziel der Gemeinde Denklingen ist es, für ihr Gemeindegebiet eine umfassende Versorgung mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB) zu erreichen. Momentan ist das aus rechtlichen Gründen für Denklingen und Epfach nicht möglich, aber eine spätere Maßnahme könnte dieses Ergebnis bringen. Deshalb strebt die Gemeinde Denklingen auch bei der nun anstehenden Maßnahme die FTTB-Versorgungsart an. Es wäre ohnehin nur für das Erschließungsgebiet Dienhausen möglich, aus wirtschaftlichen Gründen eine andere Alternative in Form von FTTC (Glasfaser bis zum Verteilerkasten) zu wählen. Wenn nun alle FTTB bekommen sollen, wäre es wiederum aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die Versorgung bis zur Grundstücksgrenze, wie es die meisten anderen Gemeinden auch praktizieren, herzustellen, zumal der Kostenunterschied für die Gemeinde Denklingen annähernd 100.000 € betragen würde und die Gemeinde Denklingen bei einer späteren Versorgung von Denklingen und Epfach einen weit höheren Betrag für den Bereich zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude aufbringen müsste. Außerdem ist die Kostentragung für diesen Bereich für den Grundstückseigentümer im Hinblick auf die unvergleichlich gute Internetversorgung verträglich. Des Weiteren werden Kosten vermieden, sollte kein Interesse am Glasfaseranschluss bestehen.

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Denklingen beschließt, im Zuge des Breitbandförderprogramms die Breitbandversorgung für die Erschließungsgebiete Dienhausen, Weihertalstraße 29 -33, Menhofen, Wies 1, Neuhof, Guttenstall, Römerau, Forchau, Lustberg, Lechrainer/Schwabmühle, Industriegebiet Mühlaich/Baumtal auszuschreiben. Es ist dabei die Alternative zu wählen, alle betroffenen Grundstücke mit Glasfaser, jedoch ohne Hausanschlüsse, also ohne Grundstückserschließung zu versorgen. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf 997.538 € geschätzt. Bei einem Fördersatz von 60 % verbleibt für die Gemeinde Denklingen ein Eigenanteil von ca. 399.000 €. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem an die Gemeinde per Angebot/Auftrag gebundenen Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg das vorgeschriebene Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes (Next Generation Access Network) durchzuführen.