Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2015/0331
Aktenzeichen
963-J15-A919 / 9520-J14-17B5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung (innerhalb von 6 Monaten) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wurde am Sitzungsladungstag mit den in Mandatos eingestellten Unterlagen erledigt.

 

Beschluss:

 

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