Betreff
Tankstelle Lustberg - Einundzwanzigste Flächennutzungsplanänderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
01/2015/0336
Aktenzeichen
6100-J13-9B58
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch und billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur einundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.06.2015 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 24.06.2015 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur einundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: die Stellungnahme der Unteren Immissionschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech vom 25.07.2013 nebst schalltechnischer Untersuchung des Büros Fa. C. Hentschel Consult, Bericht Nr. 824-2013 C02-1 vom Juli 2013; die Stellungnahme der Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech, vom 18.06.2013; die Stellungnahme der Unteren Abfallbehörde / Bodenschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech, Schreiben v. 21.06.2013; die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, Schreiben v. 18.07.2013) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.