Betreff
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2015/0344
Aktenzeichen
0241-W14-FB64
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

Top 8             Bürger- und Vereinszentrum – Architektenwettbewerb – Genehmigung des Entwurfes des Auslobungstextes

 

Sachverhalt:

 

Sh. beiliegende Entwürfe der Auslobungsunterlagen

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Auslobungstextes in der Fassung vom 10.04.2015 Der Gemeinderat genehmigt diesen Entwurf, der einen "offenen 2-phasigen Realisierungswettbewerb mit integriertem VOF-Verfahren" vorsieht und legt diesem Preisgericht zur dortigen Verabschiedung vor.

 

Es sind jedoch noch folgende Änderungen einzuarbeiten:

 

1.    In ALLGEMEIN sind die Worte „mit Wirkung vom 31.01.2013 zugrunde“ durch die Worte „zugrunde, die mit Bekanntmachung vom 01.10.2013 (AllMBl 2013, 404) eingeführt worden ist.

2.    In A1 Abs. 3 sind die Worte „Infrastruktur für Vereinsheim und Nahversorgung“ durch die Worte „Bürger- und Vereinszentrum“ zu ersetzen.

3.    In A3, Abs. 2 ist das Wort „und“ durch einen Schrägstrich zu ersetzen.

4.    In A7.2 sind bei Herrn Saule Folgendes zu streichen: „(ständig anwesend)“

5.    In A7.2 ist bei Frau Linke „angefragt“ zu streichen.

6.    In A12 ist die Aufteilung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt zu entfernen.

7.    Auf Seite 24 sind die Bildunterschriften zu entfernen.

8.    In B1.2 ist das Wort „beträchtliche“ durch das Wort „erfreuliche“ zu ersetzen.

9.    In A9.1, letzter Absatz, muss vor dem Wort „einzusenden“ die Worte „an die Adresse des Auslobers“ eingesetzt werden.

10. In B1.6 ist das Wort „durchs“ durch die Wörter „durch das“ zu ersetzen.

11. In B1.6 ist „die Teilnahmen bei Musikfesten des Musikverbandes ist Pflicht“ zu ersetzen mit „die Teilnahmen bei Musikfesten des Musikverbandes sind Pflicht.“

12. In B1.8 ist „Die Landjugend Denklingen besteht aus ca. 90 Mitgliedern von denen sich in etwa 35 aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen.“ Zu ersetzen mit „Die Landjugend Denklingen besteht aus ca. 90 Mitgliedern, von denen in etwa 35 aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen.

13. In B1.8 ist das Wort „Training“ mit dem Wort „Proben“ zu ersetzten.

14. Im Raumprogramm „C3“ muss die Mindestgröße ebenfalls 36 qm sein.

15. Im Raumprogramm „E12“ wird das Wortteil „Wasch“ durch das Wortteil „Dusch“ ersetzt.

16. Im Raumprogramm wird „A6“ ersatzlos gestrichen.

17. Die Registrierungsnummer der Bayerischen Architektenkammer ist noch einzusetzen.

18. Rechtschreib- und Grammatikänderungen gemäß Markierungen in der hierfür angefertigten Datei

 

Abschließend nimmt der Gemeinderat Kenntnis von folgenden Ausführungen der Bayerischen Architektenkammer und belässt es bei der Zusage einer späteren Beauftragung bis inkl. Leistungsphase 5: „Die Regelbeauftragung geht bis einschl. LP 5, nur aus wichtigem Grund, evtl. Generalunternehmer-Vergabe etc. kann nur bis LP 4 beauftragt werden, allerdings mit einer angemessenen Weiterbeauftragung zur Sicherung der Qualität des Wettbewerbsergebnisses (künstl. Oberbauleitung, Regeldetail, etc….)“

 

Des Weiteren ist vorzusehen, dass der Gemeinderat nach Sitzung des Preisgerichtes am 24.04.2015 den Auslobungstext am 06.05.2015 endgültig für das formelle Verfahren genehmigt.

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0            Anwesend 14

 

 

Top 9             Bürger- und Vereinszentrum – Architektenwettbewerb – Genehmigung der Aufwandsentschädigung für das Fachpreisgericht

 

 

Sachverhalt:

 

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Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Empfehlungen der Bayerische Architektenkammer „03_2013“ zur Aufwandsentschädigung für das Fachpreisgericht u. a. für den Architektenwettbewerb für das Bürger- und Vereinszentrum Anwendung finden

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 0            Anwesend 14

 

 

Top 8             Baugebiet „Talblick“ – Ingenieurleistungen für den Straßen-, Kanal- und Wasserbau

 

 

Sachverhalt:

 

Zur Realisierung dieses kleinen Baugebietes steht als nächster Schritt der Abschluss eines Ingenieurvertrages für den Straßen-, Kanal- und Wasserbau an.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Ingenieurvertrag über den Straßen-, Kanal- und Wasserbau im Baugebiet Talblick mit dem folgend genannten Ingenieurbüro als Auftragnehmer zu erstellen:

 

Kurt Kummer Ingenieure GmbH, Beraten und Planen im Bauwesen, Donnersbergstraße 25, 86916 Kaufering

 

Dieser Ingenieurvertrag ist dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

 

Abstimmung:          Ja 15  Nein 0            Anwesend 15

 

 

Top 9              Beauftragung einer Agentur zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Sachverhalt:

 

Die Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Gemeinderates und Arbeit der Verwaltung zu informieren, ist eine wichtige Grundlage um die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen herzustellen, somit auch die Basis für Vertrauen und zur Kontrolle des Gemeinderates durch die Bürger zu schaffen.

 

Im Rahmen der Klausurtagung im Februar 2015 hat der Gemeinderat sich das Ziel gesetzt, die Öffentlichkeitsarbeit aber auch den Bürgerservice weiter zu verbessern.

 

Moderne Medien wie das Internet, aber auch Drucksachen wie unser Mitteilungsblatt sind hierfür geeignet. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass

a)    die Beschlüsse verständlich aufbereitet sind,

b)    die Informationen zeitnah erfolgen und

c)    alle Bürgerinnen und Bürger Zugriff darauf haben.

 

Aus diesen Gründen sind eine Überarbeitung der Homepage und ein Erstellen eines Kommunikationskonzeptes notwendig. Damit dies funktioniert und eine Identifikation für unsere Gemeinde entsteht, wird im Rahmen dessen das Erscheinungsbild (Corporate Identity und Corporate Design) überarbeitet.

 

Für die Umsetzung wurden sechs Agenturen angeschrieben. Davon haben fünf zugesagt; sie wurden zur Erläuterung der Aufgabenstellung eingeladen.

 

Die Signalwerk Agentur für Kommunikation GmbH, Horemansstraße 8, 80636 München mit Geschäftsführer Herr Heinrich aus Schondorf am Ammersee hat ein gut strukturiertes Angebot (siehe Anlage) abgeben und konnte im Gespräch überzeugen. Ergänzend hat Herr Heinrich mitgeteilt, dass in Weil ein kleines Team der Signalwerk Agentur sitzt.

 

Es wird empfohlen, die Agentur Signalwerk zu beauftragen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Signalwerk Agentur für Kommunikation GmbH, Horemansstraße 8, 80636 München vom 07.05.2015 in Höhe der Kostenschätzung von 27.600 Euro an. Die Beauftragung zur Erstellung des Webauftrittes wird gesondert geschehen.

 

 

Abstimmung:          Ja 14  Nein 1            Anwesend 15

 

 

Ein zwischenzeitlicher Antrag des Herrn Schelkle, dass sich die anbietenden Firmen vor einer Entscheidung im Gemeinderat vorstellen sollen, wurde mit 3 : 12 Stimmen abgelehnt.

Beschluss:

 

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