Betreff
Wasser- und Kanalgebührenkalkulation 2014
Vorlage
01/2014/0136
Aktenzeichen
930-J13-391F
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wassergebührenkalkulation schließt mit 0,90 EUR / m³ ab. Der derzeitige Preis beträgt 1,05 EUR / m³. Der durch die jährliche Kalkulation sehr schwankende Kalkulationspreis ist auch hier ersichtlich. Gleichwohl hat sich die kalkulierte Wasserpreishöhe gegenüber dem Vorjahr nur um 0,01 EUR / m³ erhöht. Des Weiteren erscheint durch den inzwischen erfolgten Abbau der Vorjahresverluste eine niedrigere Gebührenhöhe als angebracht. Das ist allerdings nicht zu empfehlen, da nur ca. 24.000 EUR jährlich (Reduzierung von ca. 1.000 EUR gegenüber dem Vorjahr) an Kosten fehlen, um wieder auf 1,05 EUR zu kommen. Letztendlich schützt eine Rücklagenbildung vor Gebührenschwankungen, zumal die Zinsen (vgl. Verzinsung des Anlagekapitals) wieder steigen werden.

Die Kanalgebührenkalkulation schließt mit 1,41 EUR / m³ ab. Auch hier ist eine Anpassung auf Grund der Differenz zum tatsächlich erhobenen Preis von 1,25 EUR / m³ nicht veranlasst. Es ist wie 2013 auch 2014 mit einem Gewinn zu rechnen, der den Fehlbetrag aus dem Vorjahr weitgehend abtragen kann. Die Hoffnung ist berechtigt, dass auch hier wie beim Wasser leichte Rücklagenbildungen vor Gebührenschwankungen schützen können, auch wenn der Cbm-Preis derzeit ohne die Einrechnung eines Fehlbetrages schon bei 1,21 EUR liegt. 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den diesjährigen Wasser- und Kanalgebührenkalkulationen und beschließt, dass diese genehmigt werden, dass die darauf beruhenden Buchungen durchzuführen sind und dass keine Veränderung der Wasser- und Kanalgebührenhöhe veranlasst ist.