Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt folgendem Vertrag zu:
Zur Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft
„Kommunale
Breitbandförderung Gemeinde Denklingen und Gemeinde Kinsau“
schließen
1.
die Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23,86920 Denklingen,
vertreten
durch den Ersten Bürgermeister Michael Kießling
und
2.
die Gemeinde Kinsau, Dorfstr. 9, 86981 Kinsau
vertreten
durch den Ersten Bürgermeister Marco Dollinger
folgende
V e r e i n b a r u n g
§ 1
Beteiligte und Name der
Arbeitsgemeinschaft
Die
Gemeinde Denklingen und die Gemeinde Kinsau bilden eine Einfache
Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen „Kommunale Breitbandförderung Gemeinde
Denklingen und Gemeinde Kinsau“.
§ 2
Zweck und Aufgaben der
Einfachen Arbeitsgemeinschaft
Die
Arbeitsgemeinschaft verfolgt den Zweck, Breitbandförderung im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im
Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) - Bekanntmachung vom 10. Juli 2014 - zu
erhalten, indem
-
die beteiligten Kommunen eine eng abgestimmte
Breitbanderschließungsplanung zur Ermittlung von Synergien durchführen,
-
die beteiligten Kommunen ein oder mehrere Erschließungsgebiete
gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausschreiben
-
jede an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligte Kommune in ihrer
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit der jeweils
anderen Kommune verweist.
Weiter
behandelt die Arbeitsgemeinschaft alle diesen Zweck betreffenden
Angelegenheiten in enger Abstimmung.
§ 3
Geschäftsordnung und
Geschäftsführung
(1) Die Geschäfte der
Arbeitsgemeinschaft führt die Gemeinde
Denklingen. In Absprache kann ein Aufgabenwechsel auf die andere beteiligte
Kommune erfolgen.
(2) Durch die Beteiligung an der
Arbeitsgemeinschaft werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger
von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.
§ 4
Kosten
Jede beteiligte Kommune trägt die auf ihr
anfallenden Kosten selbst.
§ 5
Inkrafttreten,
Außerkrafttreten
(1)
Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von den Beteiligten unterzeichnet
worden ----ist.
(2)
Die Vereinbarung tritt außer Kraft, sobald das Ende der Planungsarbeiten durch
die
----Beteiligten
festgestellt wurde und die Maßnahmen unter § 2 abgeschlossen sind.
Gemeinde
Denklingen Gemeinde
Kinsau
__________________ ___________________
Michael Kießling Marco
Dollinger
1. Bürgermeister 1. Bürgermeister
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