Betreff
Breitbandausbau Denklingen - Erhöhung der staatlichen Zuwendungen - Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kinsau
Vorlage
01/2015/0351
Aktenzeichen
8541-J14-16B2
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt folgendem Vertrag zu:

 

 

 

 

Zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

„Kommunale Breitbandförderung Gemeinde Denklingen und Gemeinde Kinsau“

 

 

schließen

 

1. die Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23,86920 Denklingen,

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Michael Kießling

und

 

2. die Gemeinde Kinsau, Dorfstr. 9, 86981 Kinsau

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Marco Dollinger

 

folgende

 

 

V e r e i n b a r u n g

 

 

 

§ 1

Beteiligte und Name der Arbeitsgemeinschaft

 

 

Die Gemeinde Denklingen und die Gemeinde Kinsau bilden eine Einfache Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen „Kommunale Breitbandförderung Gemeinde Denklingen und Gemeinde Kinsau“.

 

 

§ 2

Zweck und Aufgaben der Einfachen Arbeitsgemeinschaft

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt den Zweck, Breitbandförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) - Bekanntmachung vom 10. Juli 2014 - zu erhalten, indem

 

-          die beteiligten Kommunen eine eng abgestimmte Breitbanderschließungsplanung zur Ermittlung von Synergien durchführen,

 

-          die beteiligten Kommunen ein oder mehrere Erschließungsgebiete gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausschreiben

 

-          jede an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligte Kommune in ihrer Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Kommune verweist.

 

Weiter behandelt die Arbeitsgemeinschaft alle diesen Zweck betreffenden Angelegenheiten in enger Abstimmung.

 

 

 

 

 

§ 3

Geschäftsordnung und Geschäftsführung

 

(1)  Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt die Gemeinde Denklingen. In Absprache kann ein Aufgabenwechsel auf die andere beteiligte Kommune erfolgen.

 

(2)  Durch die Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.

 

§ 4

Kosten

 

 Jede beteiligte Kommune trägt die auf ihr anfallenden Kosten selbst.

 

 

§ 5

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

(1) Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von den Beteiligten unterzeichnet worden     ----ist.

 

(2) Die Vereinbarung tritt außer Kraft, sobald das Ende der Planungsarbeiten durch die

----Beteiligten festgestellt wurde und die Maßnahmen unter § 2 abgeschlossen sind.

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Denklingen                                                                      Gemeinde Kinsau

 

 

 

 

        __________________                                                  ___________________

        Michael Kießling                                                           Marco Dollinger

       1. Bürgermeister                                                              1. Bürgermeister

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