Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Außentreppe
Vorlage
01/2015/0371
Aktenzeichen
6024-B15-4CC4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 41/0 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Eine Außentreppe mit Eingangsüberdachung soll an das Wohnhaus angebaut werden. Diese Art der baulichen Nutzung ist zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.