Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau von zwei Schleppdachgauben – Fl.Nr. 41 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 41
Vorlage
01/2015/0375
Aktenzeichen
6024-B15-70F7
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 41 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.