Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage – Fl.Nr. 1541/2 Gemarkung Denklingen – Am Vogelherd 14
Vorlage
01/2015/0397
Aktenzeichen
6024-B15-E182
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1541/2 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Nach § 4 BauNVO ist ein Einfamilienhaus (Wohngebäude) zulässig. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.