Betreff
Errichtung / Erneuerung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Hauptstraße 23 - Erteilung des Einvernehmens
Vorlage
01/2015/0407
Aktenzeichen
6024-J15-8113
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 27 der Gemarkung Denklingen wurde die Baugenehmigung für o.g. Maßnahme beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit kann nicht in Betracht kommen, weil die Ansichtsfläche der Werbeanlage größer als 1 m² ist (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstabe a BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.