Sachverhalt:
Bei
der durch das Gemeindegebiet verlaufenden 110-kV-Leitung muss auf folgenden Gründen
der Mast auf dem Flurstück 83 der Gemarkung Epfach erneuert werden:
Im
Rahmen einer Überprüfung des bestehenden Stromnetzes der Lechwerke AG wurde
festgestellt, dass einige Masten aufgrund der gestiegenen Lastflüsse,
insbesondere durch die vermehrte Einspeisung erneuerbarer Energien ins
LEW-Netz, nicht mehr fähig sind, dieser zeitgemäßen Strombelastung Stand zu
halten. Die erhöhte Auslastung führt durch den größeren Stromfluss zu höheren
Leiterseiltemperaturen, größeren Durchhängen und damit zwangsläufig zu
geringeren Bodenabständen.
Der
Großteil der 110-kV-Freileitungen im LEW-Netz wurde zum Zeitpunkt der
Errichtung auf eine Leiterseiltemperatur von 40°C und den damit verbundenen
Durchhang ausgelegt. Um eine zeitgemäße Strombelastung der Leitungen zu
gewährleisten, sind diese heute jedoch bei ungünstigen klimatischen
Verhältnissen im Sommer mit bis zu 80°C zu betreiben. Durch die im Vergleich
zur Auslegungstemperatur höhere Leiterseiltemperatur und den damit verbundenen
vergrößerten Durchhang der Seile, sind die einzuhaltenden Mindestabstände der
bestehenden Leitungen gemäß EN 50341 in einigen wenigen Fällen nicht
ausreichend. Um diese Leitungen mit bis zu 80°C betreiben zu können, sind
konkrete Maßnahmen im Netz erforderlich; somit ist in diesen Fällen eine
Masterhöhung bzw. -verschiebung unumgänglich.
Bei einer Analyse des Verteilnetzes der LEW wurde der o. a. Mast mit vordringlichem Handlungsbedarf bestimmt.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu der beantragten Masterhöhung und –verschiebung ist zu erteilen.