Betreff
110-kV-Leitung - Einzelmasterneuerung auf dem Flurstück 83 der Gemarkung Epfach
Vorlage
01/2015/0408
Aktenzeichen
8613-J15-75B0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der durch das Gemeindegebiet verlaufenden 110-kV-Leitung muss auf folgenden Gründen der Mast auf dem Flurstück 83 der Gemarkung Epfach erneuert werden:

 

Im Rahmen einer Überprüfung des bestehenden Stromnetzes der Lechwerke AG wurde festgestellt, dass einige Masten aufgrund der gestiegenen Lastflüsse, insbesondere durch die vermehrte Einspeisung erneuerbarer Energien ins LEW-Netz, nicht mehr fähig sind, dieser zeitgemäßen Strombelastung Stand zu halten. Die erhöhte Auslastung führt durch den größeren Stromfluss zu höheren Leiterseiltemperaturen, größeren Durchhängen und damit zwangsläufig zu geringeren Bodenabständen.

Der Großteil der 110-kV-Freileitungen im LEW-Netz wurde zum Zeitpunkt der Errichtung auf eine Leiterseiltemperatur von 40°C und den damit verbundenen Durchhang ausgelegt. Um eine zeitgemäße Strombelastung der Leitungen zu gewährleisten, sind diese heute jedoch bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen im Sommer mit bis zu 80°C zu betreiben. Durch die im Vergleich zur Auslegungstemperatur höhere Leiterseiltemperatur und den damit verbundenen vergrößerten Durchhang der Seile, sind die einzuhaltenden Mindestabstände der bestehenden Leitungen gemäß EN 50341 in einigen wenigen Fällen nicht ausreichend. Um diese Leitungen mit bis zu 80°C betreiben zu können, sind konkrete Maßnahmen im Netz erforderlich; somit ist in diesen Fällen eine Masterhöhung bzw. -verschiebung unumgänglich.

 

Bei einer Analyse des Verteilnetzes der LEW wurde der o. a. Mast mit vordringlichem Handlungsbedarf bestimmt.

Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Masterhöhung und –verschiebung ist zu erteilen.