Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Bürger- und Vereinszentrum" der Gemeinde Denklingen
Vorlage
01/2015/0415
Aktenzeichen
1340-J15-27DB
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, die geplante Errichtung und den Betrieb des Bürger- und Vereinszentrums der Gemeinde Denklingen steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 KStG zu führen. Hierdurch erlangt die Gemeinde Denklingen insoweit den Status eines Unternehmers i.S.d. § 2 UStG. Im Rahmen eines BgA ergibt sich die Möglichkeit, Vorsteuern aus den Bau- und Betriebskosten geltend zu machen, soweit die künftige Vermietung der Gaststätte und der Sportanlagen umsatzsteuerpflichtig erfolgen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können die Investitionskosten und die künftigen Betriebskosten des Bürger- und Vereinszentrums auf diese Weise erheblich reduziert werden. Im Vorfeld gab es zur Erläuterung der Sach- und Rechtslage einen Besprechungstermin mit den betroffenen Vereinen, dem Steuerberater und dem Gemeinderat. Dabei ist man einvernehmlich verblieben, einen Betrieb gewerblicher Art zu gründen. Außerdem wurden die Vereine nach diesem Treffen mit einem Brief über die umsatzsteuerpflichtigen Nutzung des Bürger- und Vereinszentrums informiert.

 

 

Beschluss:

 

Die Errichtung und der Betrieb des geplanten Bürger- und Vereinszentrums wird als Betrieb gewerblicher Art „Bürger- und Vereinszentrum" geführt. Die Vermietung der zu dem Betrieb gewerblicher Art gehörenden Sportanlagen an die Vereine sowie die Vermietung der Gaststätte erfolgen umsatzsteuerpflichtig.