Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 16.04.2015, wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Soweit keine geeigneten Zähleinrichtungen gemäß Absatz 1 Satz 4 vorhanden sind, gelten als Abwassermenge die dem Grundstück zugeführten Wassermengen (Absatz 3) abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (Absatz 4), soweit der Abzug nicht Absatz 5 ausgeschlossen ist.“
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister