Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Wohnhausumbau mit Ausbau des Dachgeschosses – Fl.Nr. 22 Gemarkung Epfach – Römerstraße 14
Vorlage
01/2015/0429
Aktenzeichen
6024-B15-DEEE
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 22 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits. Es erfolgt eine Nutzungsänderung des Dachgeschosses zur Wohnnutzung.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.