Betreff
Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag "Errichtung eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen" - Burghart 9
Vorlage
01/2014/0144
Aktenzeichen
6024-B14-9DD2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1250/3 der Gemarkung Denklingen wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).

Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Wohnhaus ist somit zulässig.

Die aus der Umgebungsbebauung gegebenen Vorgaben zu überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) werden eingehalten und fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Allein das Maß der baulichen Nutzung weicht von der Eigenart der näheren Umgebung ab und fügt sich deshalb nicht zweifelsfrei ein. In der näheren Umgebung befinden sich ausschließlich Gebäude mit 2 Vollgeschossen. O.g. Bauvorhaben soll mit 3 Vollgeschossen erstellt werden. Die Geschoßfläche weicht auch deutlich von der Umgebungsbebauung ab. In der Vergangenheit wurde die Entwicklung zu größeren Gebäuden hingenommen.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen hat das baurechtliche Einvernehmen (§ 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO) zu erteilen.