Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens sowie Errichtung einer Wohneinheit mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen – Fl.Nr. 158 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 6
Vorlage
01/2015/0445
Aktenzeichen
6024-B15-CC09
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 158 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD).

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.