Betreff
Bürger- und Vereinszentrum - Architektenwettbewerb und VOF-Verfahren - Beauftragung aufgrund des Ergebnisses
Vorlage
01/2015/0447
Aktenzeichen
1340-J14-BE40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auslobung, A14, Absatz 1: „Der Auslober wird einem der mit einem Preis ausgezeichneten Verfasser nach Abschluss des integrierten VOF-Verfahrens (siehe „A 15. Verhandlung nach VOF" auf Seite 18) in einer stufenweisen Beauftragung die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß §§ 34 und 38 HOAI übertragen, zunächst in der ersten Stufe von LPH 2 bis einschließlich LPH 4. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie Baurecht, Sicherstellung der Finanzierung usw. verpflichtet sich der Auslober, die weiteren Leistungen in einer zweiten Stufe mindestens bis zur LPH 5 zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes umgesetzt wird (§ 8 Absatz 2 RPW).” In der VOF-Verhandlungsverfahren am 04.12.2015 erhielt die Arbeitsgemeinschaft köhler architekten + beratenden ingenieure und grille Landschaftsarchitekten, in Summe (Punkte aus Platzierung Realisierungswettbewerb + Punkte aus VOF-Verhandlung) die höchste Punktzahl.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis des bisherigen VOF-Verfahrens und beschließt, dass der oben beschriebene Auftrag an folgende Arbeitsgemeinschaft vergeben wird:

 

köhler architekten + beratende Ingenieure gmbh Hangstraße 39a, 82131 Gauting und die grille Landschaftarchitekten Eichthalstraße 11, 82377 Penzberg

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Architektenvertrag auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.