Betreff
Bebauungsplan „Südlich der Epfacher Straße“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2015/0458
Aktenzeichen
6102-J15-15C2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Südlich der Epfacher Straße“ im Bereich südlich des Epfacher Weges und östlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2524 und 2522 sowie für einen Teilbereich der Wegegrundstücke 2523 und 2525 und der Kreisstraße LL 16 (alles Gemarkung Denklingen) hat den Zweck, für ansiedlungswillige Gewerbebetriebe ein Gewerbegebiet zu schaffen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Südlich der Epfacher Straße“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:

 

 

 

Es ist beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu errichten.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.