Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Stadelerweiterung - Fl.Nr. 870 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2015/0459
Aktenzeichen
6024-B15-EC26
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 870 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Erweiterung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.