Betreff
Erteilung des Einvernehmens zur Nutzungsänderung Offene Ganztagesschule Grundschule Denklingen, Birkenstraße 4
Vorlage
01/2016/0464
Aktenzeichen
6024-B15-0BAE
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 110 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Nutzungsänderung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (Mi). Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind hier nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Beschluss:

 

Das Einvernehmen ist zu erteilen. Des Weiteren stimmt der Gemeinderat als Vertreterin der Bauherrin der Planung zu.