Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Verlängerung des Vorbescheides – Neubau eines Ausstellungsraumes für Quad und Rasenmäher – Fl.Nr. 36/3 Gemarkung Dienhausen – Neuwäldleweg 9
Vorlage
01/2016/0468
Aktenzeichen
6024-B16-C9D1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 36/3 der Gemarkung Denklingen wurde die Verlängerung der Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Im Mai 2011 wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für diese Flurnummer genehmigt (Nr. im Bau-/Abgrabungsverzeichnis der Gemeinde 014-2011, Nr. im Bau-/Abgrabungs-verzeichnis des Landratsamtes B-464-2011-2). Die Tektur zu diesem Bauantrag (Nr. im Bau-/Abgrabungsverzeichnis der Gemeinde 005-2012, Nr. im Bau-/Abgrabungs-verzeichnis des Landratsamtes T-408-2012-2) wurde im April 2012 ebenfalls genehmigt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Einzelhandelsbetriebe, sowie sonstige Gewerbebetriebe sind nach § 6 BauNVO zulässig. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dieses Gebäude wurde bereits so genehmigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.