Betreff
Auslegung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen
Vorlage
01/2014/0149
Aktenzeichen
8615-J12-E2E5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Anhörungsschreiben der Gemeinde Fuchstal vom 28.08.2014
  • Aktuelle Planunterlagen: http://www.pv-muenchen.de/Aktuelles/Bauleitplanverfahren
  • Beschlussvorschlag des Hrn. Steger

Zum Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufstellung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan nach §5 Abs. 2b BauGB zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen wurden wir im Rahmen der Träger öffentlichen Belange und zur Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden angeschrieben.

Die öffentliche Auslegung findet im Zeitraum vom 01.09. bis zum 30.09.2014 statt.

Die Gemeinde Denklingen unterstützt die regenerative Energiegewinnung und die Ziele der Energiewende. Jedoch lehnen wir die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in der heutigen Situation in unserer Region ab.

Zum einen sieht das neue EEG erhebliche Vergütungskürzungen für Windanlagen vor. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gerade in Gebieten mit einer im deutschlandweiten Vergleich nicht sehr guten Windhöffigkeit ist damit nicht mehr garantiert. Die Risiken für potentielle Investoren sind damit sehr hoch. Mögliche negative Folgen treffen aber die Allgemeinheit und die Anwohner im Besonderen.

Zum anderen wurden zwar mit dem neuen EEG wichtige Schritte für eine Einbindung der - losgelöst vom Bedarf – schwankenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne in ein Gesamtsystem getan. Doch ist dies bei Weitem noch nicht ausreichend. Es fehlt an gesetzlichen Rahmenbedingungen

(1)   für die dauerhafte Bereitstellung von ausreichender gesicherter Leistung,

(2)   für einen vernünftigen Gleichklang von Netzausbau und Erneuerbaren-Ausbau und

(3)  für die Bereitstellung von ausreichend Flexibilität im Stromsystem, z.B. durch Speicher, um die zunehmend volatile Erzeugung auszugleichen.

Bis es soweit ist, würde ein weiterer Zubau von Windanlagen nur dazu führen, dass die Einspeisung von Erzeugungsspitzen immer häufiger abgeregelt, d.h. der „grüne“ Strom weggeworfen werden müsste, weil die Netze den Strom nicht mehr aufnehmen können.

Vor diesem Hintergrund ist ein derart erheblicher Eingriff in die Natur und in das Landschaftsbild unverhältnismäßig. Stromgewinnung aus regenerativen Energien, der Schutz der Natur, insbesondere der Schutz unseres Waldes, der für unser lokales Klima eine große Rolle spielt und zur Naherholung dient, müssen in einen ausgewogenen Einklang gebracht werden. Schließlich gibt es noch das klare Votum des Bürgerentscheides in Denklingen gegen die Windenergie.

Kurz zusammengefasst: Die Gemeinde Denklingen steht der Errichtung von Windkraftanlagen im Fuchstal kritisch gegenüber. 

Aus diesem Grund schlage ich vor, keine Stellungnahme zur Anhörung abzugeben.

Den mehrseitigen Beschlussvorschlag des Herrn Steger, der dem Gemeinderat vorliegt, kann ich im Namen der Gemeinde nicht befürworten. Zum einen enthält er zu viele juristische Vorhaltungen, die sich im Einzelnen nur schwer begründen lassen und nicht juristisch belastbar die Belange der Gemeinde Denklingen betreffen. Als Stellungnahme für eine Bürgerinitiative kann er geeignet sein. An eine Stellungnahme einer Gemeinde sind dagegen andere Kriterien anzulegen – insbesondere die juristische Richtigkeit und Unangreifbarkeit der Argumentation.

Deshalb möchte ich meinen Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen „keine Stellungnahme abzugeben“, da die Gemeinde Denklingen der Errichtung von Windkraftanlagen kritisch gegenübersteht.

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen gibt keine Stellungnahme ab.