Sachverhalt:
- Anhörungsschreiben der Gemeinde Fuchstal vom 28.08.2014
- Aktuelle Planunterlagen:
http://www.pv-muenchen.de/Aktuelles/Bauleitplanverfahren
- Beschlussvorschlag
des Hrn. Steger
Zum
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Aufstellung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan nach §5 Abs. 2b
BauGB zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal,
Reichling und Vilgertshofen wurden wir im Rahmen der Träger öffentlichen
Belange und zur Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden angeschrieben.
Die
öffentliche Auslegung findet im Zeitraum vom 01.09. bis zum 30.09.2014 statt.
Die
Gemeinde Denklingen unterstützt die regenerative Energiegewinnung und die Ziele
der Energiewende. Jedoch
lehnen wir die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in der heutigen
Situation in unserer Region ab.
Zum
einen sieht das neue EEG erhebliche Vergütungskürzungen für Windanlagen vor. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gerade in
Gebieten mit einer im deutschlandweiten Vergleich nicht sehr guten
Windhöffigkeit ist damit nicht mehr garantiert. Die Risiken für potentielle
Investoren sind damit sehr hoch. Mögliche negative Folgen treffen aber die
Allgemeinheit und die Anwohner im Besonderen.
Zum
anderen wurden zwar mit dem neuen EEG wichtige Schritte für eine Einbindung der
- losgelöst vom Bedarf – schwankenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne in ein
Gesamtsystem getan. Doch ist
dies bei Weitem noch nicht ausreichend. Es fehlt an gesetzlichen
Rahmenbedingungen
(1) für die dauerhafte Bereitstellung von
ausreichender gesicherter Leistung,
(2) für einen vernünftigen Gleichklang von
Netzausbau und Erneuerbaren-Ausbau und
(3) für die Bereitstellung von ausreichend
Flexibilität im Stromsystem, z.B. durch Speicher, um die zunehmend volatile
Erzeugung auszugleichen.
Bis
es soweit ist, würde ein weiterer Zubau von Windanlagen nur dazu führen, dass
die Einspeisung von Erzeugungsspitzen immer häufiger abgeregelt, d.h. der
„grüne“ Strom weggeworfen werden müsste, weil die Netze den Strom nicht mehr
aufnehmen können.
Vor
diesem Hintergrund ist ein derart erheblicher Eingriff in die Natur und in das
Landschaftsbild unverhältnismäßig. Stromgewinnung
aus regenerativen Energien, der Schutz der Natur, insbesondere der Schutz
unseres Waldes, der für unser lokales Klima eine große Rolle spielt und zur
Naherholung dient, müssen in einen ausgewogenen Einklang gebracht werden.
Schließlich gibt es noch das klare Votum des Bürgerentscheides in Denklingen
gegen die Windenergie.
Kurz
zusammengefasst: Die Gemeinde Denklingen steht der Errichtung von
Windkraftanlagen im Fuchstal kritisch gegenüber.
Aus
diesem Grund schlage ich vor, keine Stellungnahme zur Anhörung abzugeben.
Den mehrseitigen Beschlussvorschlag des Herrn
Steger, der dem Gemeinderat vorliegt, kann ich im Namen der Gemeinde nicht
befürworten. Zum einen enthält er zu viele juristische
Vorhaltungen, die sich im Einzelnen nur schwer begründen lassen und nicht
juristisch belastbar die Belange der Gemeinde Denklingen betreffen. Als Stellungnahme für eine Bürgerinitiative
kann er geeignet sein. An eine Stellungnahme einer Gemeinde sind dagegen andere
Kriterien anzulegen – insbesondere die juristische Richtigkeit und
Unangreifbarkeit der Argumentation.
Deshalb möchte ich meinen Beschlussvorschlag
zur Abstimmung stellen „keine Stellungnahme abzugeben“, da die Gemeinde
Denklingen der Errichtung von Windkraftanlagen kritisch gegenübersteht.
Beschluss:
Die Gemeinde Denklingen gibt keine Stellungnahme ab.