Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruch einer Garage und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus – Fl.Nr. 182/3 Gemarkung Denklingen – Menhofer Straße 6
Vorlage
01/2016/0476
Aktenzeichen
6024-B16-B200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 182/3 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung und Änderung von Anlagen bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Der Abbruch der Garage ist nach Art. 57 Abs. 5 BayBO verfahrensfrei.

Für den neuen Anbau liegt keine Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Wohngebäude sind nach § 5 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.