Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 7 |
Außenanlagen
für das neue Rathaus - Architektenwettbewerb |
Sachverhalt:
Ein Architektenwettbewerb für die
Außenanlagen des neuen Rathauses, die sich in das Ensemble, bestehend aus
Gasthaus Hirsch, Kriegerdenkmal, Geigerplatz, Bushaltestelle, Vorbeiführende
Ortsstraße, einfügen müssen, bietet sich aus folgenden Gründen an:
- Es
war nicht leicht, die Regierung von Oberbayern davon zu überzeugen, dass
das Rathaus nicht die Grenze für einen Wettbewerb bzw. für ein
VOF-Verfahren überschreitet. Letztendlich waren sie mit dem jetzigen
Verfahren zufrieden, zumal wir Ihnen für den Außenbereich einen
Wettbewerb in Aussicht gestellt haben.
- Die
Außenanlagen werden in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen.
- Nur
bei einem Wettbewerb bekommt man mehrere Alternativen präsentiert, von
der die beste gewählt werden kann.
Beschluss:
Das für die Realisierung der Neugestaltung
der o. a. Außen- und Freianlagen notwendige VOF-Verfahren wird wie beim Bürger-
und Vereinszentrum durch einen sogenannten offenen zweiphasigen
Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe
(RPW) durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, folgendes Büro für
die Begleitung durch dieses Verfahren zu finden und nach Vorliegen eines
annehmbaren Angebotes einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss durch den
Gemeinderat vorzubereiten: bgsm Architekten Stadtplaner, Weißenburger Platz 4,
81667 München, www.bgsm.de.
Abstimmung: Ja 11
Nein 1 Anwesend 12
TOP 8 |
Entwurf
für den Bebauungsplan "An der Obstwiese" - Informeller Wettbewerb |
Beschluss:
Die Gemeinde Denklingen lobt nur durch
Tätigkeit der Gemeindeverwaltung einen damit informellen Architektenwettbewerb
als Einladungs- und Realisierungswettbewerb über die Erstellung eines
Bebauungsplanes für die Flurstücke 1292, 1291/1, 1291 und 1290 der Gemarkung
Denklingen aus. Es sind 5 geeignete Architektenbüros (Fachgebiet
Bauleitplanung) zur Teilnahme einzuladen. Es sind dabei folgende Hinweise und Vorgaben zu geben:
1.
Der Teilnehmer hat die Grundleistungen der
Leistungsphase 1 der Anlage 3 HOAI 2013 zu erbringen. Dabei sind folgende
Grundleistungen noch nicht zu erbringen und damit noch nicht in den Vorentwurf
einfließen zu lassen: Buchstaben d, f, h – m.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat nur
die derzeitigen Fl.Nrn. 1292, 1291/1, 1291 und 1290 der Gemarkung Denklingen zu
umfassen. Nachbarbereiche sind nur in den Geltungsbereich mit einzubeziehen,
wenn das der Teilnehmer für erforderlich hält.
3.
Das gesamte Bebauungsplangebiet soll ein
Allgemeines Wohngebiet werden. Vordergründig ist anzustreben, dass auf jedem
Grundstück ein Wohngebäude entstehen soll. Die nach BauNVO zusätzlich
zulässigen Projekte werden zugelassen, soweit das auf dem jeweiligen Grundstück
realisierbar ist.
4.
Folgende kommunalpolitischen Vorgaben sind zu
beachten:
4.1. Die
Einschränkungen in den Festsetzungen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
4.2. Es
sollen unterschiedliche Baukörper zugelassen werden.
4.3. Die
Grundstücksgrößen sollen zwischen 500 und 850 m² liegen.
4.4. Durch
die Gebäudestellung sollen die solaren Gewinne optimiert werden. (aktive
Nutzung von Dachflächen zur solaren Energiegewinnung, Südorientierung, solare
Elemente für Fassaden, großflächige Verglasungen nach Süden, kleine Fenster
nach Norden), Gegenseitige Verschattung von Gebäuden sind zu vermeiden;
energetisch günstiger Gebäudeformen sind zu bevorzugen (Kompaktheit der
Gebäude, Vermeidung von Gauben, Erkern, o.ä.)
4.5. Es
ist eine Grundstücksfläche für eine zentrale Energieversorgung (Blockheizkraftwerk,
Hackschnitzel, o.ä.) vorzusehen. Die Gemeinde Denklingen beabsichtigt, ein
Energiekonzept zu diesem Bebauungsplan erstellen zu lassen. Dementsprechend ist
für diese zentrale Energieversorgungsanlage ein Anschluss- und Benutzungszwang
zu erlassen, wobei Wohlfühlöfen (Kachelofen, etc.) zugelassen werden können,
falls sie nicht für die Warmwasserbereitung genutzt und für die Heizenergie nur
untergeordnet genutzt werden.
4.6. Es
dürfen keine Reihen- und Doppelhäuser zwingend vorgegeben werden. Die maximale
Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück ist auf 2 zu begrenzen.
4.7. Die
Dachform wird nicht vorgegeben.
4.8. Die
Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze dürfen nicht auf separaten
Flurstücken vorgesehen werden, sondern müssen auf dem Hauptgebäudegrundstück
möglich sein, wahlweise angebaut oder frei.
4.9. Bei
der Straßenführung sind die Schleppkurven eher großzügiger zu gestalten. Die
Fahrbahnbreite muss dem notwendigen Verkehr für Winterdienst, Müllabfuhr,
Feuerwehr o.ä. Rechnung tragen.
4.10.
Es darf kein Spielplatz, Quartiersplatz o. ä.
vorgesehen werden.
5.
Hinsichtlich des durch das Planungsgebiet
verlaufenden Kanals ist die Planung so auszurichten, dass eine notwendige
Verlegung in einen zukünftigen öffentlichen Bereich (Straße, o.ä.) ohne
weiteres möglich ist.
6.
Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist
nicht Umfang dieser Auslobung. Es kann davon ausgegangen werden, dass der
Gemeinde Denklingen genügend Ausgleichsflächen in ihrem Ökokonto zur Verfügung
steht.
7.
Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb
erhalten Sie pauschal 3.200,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer und inkl. Nebenkosten.
8.
Es wird 1 Siegerentwurf durch den Gemeinderat
festgelegt. Der Teilnehmer, der diesen gefertigt hat, erhält als Preis die
Beauftragung in Form von Verträgen nach der HOAI (alle Leistungsphasen) für die
Erstellung des Bebauungsplanes, wobei das Honorar für die Teilnahme an diesem
Wettbewerb (Nr. 9) mit dem Gesamthonorar gemäß diesen Verträgen aufgerechnet
wird. Im Rahmen dessen soll die Überarbeitung des Sieger-Vorentwurfes nicht
ausgeschlossen sein.
9.
Dem Teilnehmer steht es frei, mehrere
Vorentwürfe abzugeben. Das Teilnahmehonorar ändert sich dadurch nicht.
10.
Die Unterlagen, die der Teilnehmer einreicht,
müssen ausschließlich die Größe DIN-A-2 haben und dürfen nicht mit dem Namen
des Teilnehmers versehen sein.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 9 |
Annahme
des Honorarangebots zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans |
Sachverhalt:
Die 27. Flächennutzungsplanänderung hat den
Zweck, eine Wohnbaufläche zu schaffen. Um Wohnbauflächen zu schaffen zu können,
muss der Flächennutzungsplan im Bereich nördlich des Baugebietes „An den
Linden“, Fl.Nrn. 1292. 1292/1, 1291 und 1290, Gemarkung Denklingen zum
siebenundzwanzigsten Mal geändert werden. Hierzu liegt ein Honorarangebot des
Ingenieurbüros Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München vom 05.10.2015
vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
Honorarangebot zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich nördlich
des Baugebietes „An den Linden“, Fl.Nrn. 1292. 1292/1, 1291 und 1290, Gemarkung
Denklingen. Das Angebot des Ingenieurbüros Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München vom 05.10.2015 wird angenommen und die Planungsarbeiten
beauftragt.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 6 |
Wasserversorgung
- Ersatzbrunnensuche - Alternativenprüfung und Standorterkundung - Auftrag an
HydroConsult aus Augsburg |
Sachverhalt:
Aufgrund der auftretenden Schwierigkeiten,
für den derzeitigen Brunnen am Bachweg ein geeignetes Wasserschutzgebiet zu
installieren, hat der Gemeinderat eine Ersatzbrunnensuche ins Auge gefasst.
Dazu ist es zunächst notwendig, für die Alternativenprüfung und für die
Standorterkundung ein geeignetes Sachverständigenbüro zu beauftragen. Dabei
liegt es nahe, die bisher für uns in dieser Sache zur vollen Zufriedenheit
tätige HydoConsult GmbH aus Augsburg zu beauftragen. Ein entsprechendes Angebot
liegt vor. Da der diesbezügliche Arbeitsaufwand überhaupt nicht abgeschätzt
werden kann, konnte das Angebot nur auf Stundenbasis erstellt werden. Es kommt
sehr darauf an, wie schnell man fündig wird. Momentan wird der Honoraraufwand
auf 10 – 15 Tausend Euro geschätzt. Die nächste Auftragsvergabe im Gemeinderat
wird dann die Durchführung der Probebohrungen sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der HydroConsult GmbH aus Augsburg vom 15.10.2015, Nr. A 15-447 und beschließt,
dass dieses Angebot anzunehmen und der HydroConsult GmbH der Auftrag zur
Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 7 |
Genehmigung
des Ingenieurvertrages mit der GETECH Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik
aus Schwabmünchen über die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung zum Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Leistungen bei der
technischen Ausrüstung
– Heizung, Lüftung, Sanitär –
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23,
86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz
„AG" genannt ‑
und
GETECH GmbH, Ludwig-Schöffel-Straße 11, 86830
Schwabmünchen, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Manfred Kraus
‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend
kurz „AN" genannt –
TOP 8 |
Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Brandschutzplanung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der pätzold SACHVERSTÄNDIGE aus Kempten vom 16.10.2015, Az. P_15_156_A1 und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und den pätzold SACHVERSTÄNDIGEN der
Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 9 |
Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der gemäß
Baustellenverordnung vorgeschriebenen SiGe-Koordination |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
des Ingenieurbüros Fiedrich aus Kaufbeuren vom 15.10.2015 und beschließt, dass
dieses Angebot anzunehmen und das Ingenieurbüro Fiedrich auf der Grundlage
dieses Angebotes mit der SiGeKo-Tätigkeit zu betrauen ist.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 10 |
Neues
Erscheinungsbild der Gemeinde Denklingen - Angebote und weitere
Vorgehensweise |
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist im beiliegenden Email,
dem auch zwei Angebote (Phasen A und B) beiliegen, umfassend beschrieben.
Beschluss:
Das vom Gemeinderat noch nicht freigegebene
Angebot der Phase B ist anzunehmen und der Signalwerk Agentur für Kommunikation
GmbH aus München der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu
erteilen.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 12 |
Genehmigung
des Ingenieurvertrages mit den Stich Ingenieuren aus Peißenberg über die
Elektrotechnik zum Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus |
Sachverhalt:
Der nachfolgende Ingenieurvertrag wurde durch
die Gemeindeverwaltung ausgearbeitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Leistungen bei der technischen Ausrüstung
– Elektrotechnik –
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23,
86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“
genannt ‑
und
Stich Ingenieure, St. Michelsweg 25a, 82380
Peißenberg, vertreten durch Herr Dipl.-Ing. (FH) Armin Stich
‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend
kurz „AN“ genannt ‑
TOP 13 |
Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Planung für Raum- und
Bauakustik |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der Müller-BBM GmbH aus Planegg vom 28.10.2015, Az. M125545/A01 MOM/KEB und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Müller-BBM GmbH der Auftrag
zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 14 |
Bürger-
und Vereinszentrum - Beauftragung Steuer- und Vertragsberatung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der Schüllermann und Partner AG aus Dreieich vom 21.10.2015, Az. GB/KW/KRT und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Schüllermann und Partner AG
der Auftrag zur Ausführung der
angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
TOP 6 |
Auslagerung
des Winterdienstes in den vier gemeindlichen Friedhöfen - Genehmigung des
Vertrages mit der Fa. Guggenmos aus Denklingen |
Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:
Vertrag über den Winterdienst
in den vier gemeindlichen Friedhöfen
Zwischen der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße
23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Michael Kießling
und
der Fa. Josef Guggenmos, Säulingstraße 2,
86920 Denklingen wird Folgendes vereinbart:
TOP 7 |
Neues
Baugebiet südlich der Ortsstraße "Talblick" - Baugrunderkundung |
Sachverhalt:
Das dort tätige
Straßen-, Kanal- und Wasserbauingenieurbüro Kummer aus Kaufering empfiehlt, ein
Baugrundgutachten mit
Aufschlussbohrungen erstellen zu lassen. Wenn kein Baugrundgutachten erstellt wird,
müssen Annahmen zur weiteren Planung getroffen werden, die zutreffen können,
aber auch nicht zutreffen können. Das
kann zur Folge haben, dass das, was geplant wurde, nicht wie gewünscht
funktioniert. Des Weiteren können beim Bauablauf entsprechende Störungen
auftreten, welche wiederum zu Mehrkosten führen können.
Das Baugrundrisiko,
Kosten, eventuelle Schadenersatzansprüche aus Personen- und/ oder Sachschäden
lehnt das Büro Kummer aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Die Haftung und das
Risiko verbleibt vollständig beim Auftraggeber.
Die Gemeindeverwaltung holte daraufhin von
dem ebenfalls schon dort tätig gewesenen Ingenieurbüro KlingConsult ein Angebot
ein. Dieses Angebot wurde vom Büro Kummer überprüft und mit folgenden
Erläuterungen versehen:
„Mit Herrn Gerstlauer habe ich noch drei
Punkte telefonisch einvernehmlich abgestimmt, siehe handschriftliche
Eintragungen auf Pos. 5 und Seite 4 des Angebotes. Die Bohrungen können
frühestens Mitte Januar 2016 durchgeführt werden. Die Laboruntersuchungen und
Erstellung des Baugrundgutachtens werden bis zum 12.02.2016 abgeschlossen sein
und beim Auftraggeber vorliegen. Das Angebot kann dem Gemeinderat zur
Auftragserteilung vorgelegt werden.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot
der Kling Consult GmbH aus Krumbach vom 17.11.2015, Zeichen gu-au, Akq-Nr.
02.15.296 anzunehmen und der Kling Consult GmbH der Auftrag zu erteilen ist,
die angebotenen Leistungen auszuführen. Es gilt das durch Grüneintragungen
(Ingenieurbüro Kummer) modifizierte Angebot.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 14 |
Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Leistungen zur
Erstellung des bauordnungsrechtlichen Nachweises des energiesparenden
Wärmeschutzes nach der EnEV |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der Müller-BBM GmbH aus Planegg vom 07.12.2015, Az. M125545/A02 SNL/STS und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Müller-BBM GmbH der Auftrag
zur Ausführung der angebotenen Leistungen zur Erstellung des
bauordnungsrechtlichen Nachweises des energiesparenden Wärmeschutzes nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 15 |
Umbau
des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der hydrogeologischen
Erkundung zur Überprüfung der Möglichkeit des Einsatzes einer
Wärmepumpenanlage |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der Kling Consult GmbH aus Krumbach vom 07.12.2015, Akq-Nr. 02.15.319 und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Kling Consult GmbH der
Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 16 |
Umgestaltung
der Freiflächen im Umfeld des ehemaligen Gasthofes Hirsch - Beauftragung der
Wettbewerbsbetreuung |
Sachverhalt:
Es liegt folgender Beschluss des
Gemeinderates vor: „Das für die Realisierung der Neugestaltung der o. a. Außen-
und Freianlagen notwendige VOF-Verfahren wird wie beim Bürger- und
Vereinszentrum durch einen sogenannten offenen zweiphasigen
Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt.“
Für die Begleitung durch dieses Verfahren
(Wettbewerbsbetreuung) hat die Gemeindeverwaltung ein geeignetes Architekturbüro
gesucht.
Aufgrund der guten Erfahrungen bezüglich
seiner Arbeit bei der Maßnahme „Friedhof Epfach“ bietet sich hierfür das
Architekturbüro Händel Junghans Architekten GmbH aus München an. Außerdem hat
Herr Händel bei seiner vor kurzem durchgeführten Vorstellung im Rathaus
Denklingen einen sehr kompetenten Eindruck gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot
der Händel Junghans Architekten GmbH aus München vom 04.12.2015 und beschließt,
dass der Händel Junghans Architekten GmbH der Auftrag zur Ausführung der
angebotenen Leistungen zu erteilen ist.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 19 |
Ersatzbrunnensuche
im Staatsforst der Gemarkung Dienhausen - Genehmigung des Vertrages mit den
Bayerischen Staatsforsten über die Nutzung des Staatswaldes für
Probebohrungen |
Sachverhalt:
Bei der beschlossenen Maßnahme, im Staatswald
einen Brunnen als Ersatz für den am Bachweg zu errichten, steht als nächsten
Schritt der Abschluss des oben genannten Vertrages an. Anschließend können die
Probebohrungen ausgeschrieben werden. Das Ergebnis der Ausschreibung wird
wieder dem Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Vertrag über
die Nutzung von Flächen für die Erkundung von Grundwasser zwischen den
Bayerischen Staatsforsten AöR und der Gemeinde Denklingen. Der Vertrag liegt
diesem Beschlussvorschlag bei.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
Beschluss: