Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2016/0477
Aktenzeichen
0241-W15-6528
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

TOP  7

Außenanlagen für das neue Rathaus - Architektenwettbewerb

 

Sachverhalt:

 

Ein Architektenwettbewerb für die Außenanlagen des neuen Rathauses, die sich in das Ensemble, bestehend aus Gasthaus Hirsch, Kriegerdenkmal, Geigerplatz, Bushaltestelle, Vorbeiführende Ortsstraße, einfügen müssen, bietet sich aus folgenden Gründen an:

 

    • Es war nicht leicht, die Regierung von Oberbayern davon zu überzeugen, dass das Rathaus nicht die Grenze für einen Wettbewerb bzw. für ein VOF-Verfahren überschreitet. Letztendlich waren sie mit dem jetzigen Verfahren zufrieden, zumal wir Ihnen für den Außenbereich einen Wettbewerb in Aussicht gestellt haben.
    • Die Außenanlagen werden in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen.
    • Nur bei einem Wettbewerb bekommt man mehrere Alternativen präsentiert, von der die beste gewählt werden kann.

 

 

Beschluss:

 

Das für die Realisierung der Neugestaltung der o. a. Außen- und Freianlagen notwendige VOF-Verfahren wird wie beim Bürger- und Vereinszentrum durch einen sogenannten offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, folgendes Büro für die Begleitung durch dieses Verfahren zu finden und nach Vorliegen eines annehmbaren Angebotes einen diesbezüglichen Auftragsbeschluss durch den Gemeinderat vorzubereiten: bgsm Architekten Stadtplaner, Weißenburger Platz 4, 81667 München, www.bgsm.de.

 

Abstimmung:        Ja 11  Nein 1  Anwesend 12 

 

 

TOP  8

Entwurf für den Bebauungsplan "An der Obstwiese" - Informeller Wettbewerb

 

  

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen lobt nur durch Tätigkeit der Gemeindeverwaltung einen damit informellen Architektenwettbewerb als Einladungs- und Realisierungswettbewerb über die Erstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 1292, 1291/1, 1291 und 1290 der Gemarkung Denklingen aus. Es sind 5 geeignete Architektenbüros (Fachgebiet Bauleitplanung) zur Teilnahme einzuladen. Es sind dabei folgende Hinweise und Vorgaben zu geben:

 

1.      Der Teilnehmer hat die Grundleistungen der Leistungsphase 1 der Anlage 3 HOAI 2013 zu erbringen. Dabei sind folgende Grundleistungen noch nicht zu erbringen und damit noch nicht in den Vorentwurf einfließen zu lassen: Buchstaben d, f, h – m.

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat nur die derzeitigen Fl.Nrn. 1292, 1291/1, 1291 und 1290 der Gemarkung Denklingen zu umfassen. Nachbarbereiche sind nur in den Geltungsbereich mit einzubeziehen, wenn das der Teilnehmer für erforderlich hält.

3.      Das gesamte Bebauungsplangebiet soll ein Allgemeines Wohngebiet werden. Vordergründig ist anzustreben, dass auf jedem Grundstück ein Wohngebäude entstehen soll. Die nach BauNVO zusätzlich zulässigen Projekte werden zugelassen, soweit das auf dem jeweiligen Grundstück realisierbar ist.

4.      Folgende kommunalpolitischen Vorgaben sind zu beachten:

4.1. Die Einschränkungen in den Festsetzungen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

4.2. Es sollen unterschiedliche Baukörper zugelassen werden.

4.3. Die Grundstücksgrößen sollen zwischen 500 und 850 m² liegen.

4.4. Durch die Gebäudestellung sollen die solaren Gewinne optimiert werden. (aktive Nutzung von Dachflächen zur solaren Energiegewinnung, Südorientierung, solare Elemente für Fassaden, großflächige Verglasungen nach Süden, kleine Fenster nach Norden), Gegenseitige Verschattung von Gebäuden sind zu vermeiden; energetisch günstiger Gebäudeformen sind zu bevorzugen (Kompaktheit der Gebäude, Vermeidung von Gauben, Erkern, o.ä.)

4.5. Es ist eine Grundstücksfläche für eine zentrale Energieversorgung (Blockheizkraftwerk, Hackschnitzel, o.ä.) vorzusehen. Die Gemeinde Denklingen beabsichtigt, ein Energiekonzept zu diesem Bebauungsplan erstellen zu lassen. Dementsprechend ist für diese zentrale Energieversorgungsanlage ein Anschluss- und Benutzungszwang zu erlassen, wobei Wohlfühlöfen (Kachelofen, etc.) zugelassen werden können, falls sie nicht für die Warmwasserbereitung genutzt und für die Heizenergie nur untergeordnet genutzt werden.

4.6. Es dürfen keine Reihen- und Doppelhäuser zwingend vorgegeben werden. Die maximale Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück ist auf 2 zu begrenzen.

4.7. Die Dachform wird nicht vorgegeben.

4.8. Die Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze dürfen nicht auf separaten Flurstücken vorgesehen werden, sondern müssen auf dem Hauptgebäudegrundstück möglich sein, wahlweise angebaut oder frei.

4.9. Bei der Straßenführung sind die Schleppkurven eher großzügiger zu gestalten. Die Fahrbahnbreite muss dem notwendigen Verkehr für Winterdienst, Müllabfuhr, Feuerwehr o.ä. Rechnung tragen.

4.10.            Es darf kein Spielplatz, Quartiersplatz o. ä. vorgesehen werden.

5.      Hinsichtlich des durch das Planungsgebiet verlaufenden Kanals ist die Planung so auszurichten, dass eine notwendige Verlegung in einen zukünftigen öffentlichen Bereich (Straße, o.ä.) ohne weiteres möglich ist.

6.      Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist nicht Umfang dieser Auslobung. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Gemeinde Denklingen genügend Ausgleichsflächen in ihrem Ökokonto zur Verfügung steht.

7.      Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb erhalten Sie pauschal 3.200,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer und inkl. Nebenkosten.

8.      Es wird 1 Siegerentwurf durch den Gemeinderat festgelegt. Der Teilnehmer, der diesen gefertigt hat, erhält als Preis die Beauftragung in Form von Verträgen nach der HOAI (alle Leistungsphasen) für die Erstellung des Bebauungsplanes, wobei das Honorar für die Teilnahme an diesem Wettbewerb (Nr. 9) mit dem Gesamthonorar gemäß diesen Verträgen aufgerechnet wird. Im Rahmen dessen soll die Überarbeitung des Sieger-Vorentwurfes nicht ausgeschlossen sein.

9.      Dem Teilnehmer steht es frei, mehrere Vorentwürfe abzugeben. Das Teilnahmehonorar ändert sich dadurch nicht.

10.   Die Unterlagen, die der Teilnehmer einreicht, müssen ausschließlich die Größe DIN-A-2 haben und dürfen nicht mit dem Namen des Teilnehmers versehen sein.

 

 

Abstimmung:        Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

 

TOP  9

Annahme des Honorarangebots zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Sachverhalt:

 

Die 27. Flächennutzungsplanänderung hat den Zweck, eine Wohnbaufläche zu schaffen. Um Wohnbauflächen zu schaffen zu können, muss der Flächennutzungsplan im Bereich nördlich des Baugebietes „An den Linden“, Fl.Nrn. 1292. 1292/1, 1291 und 1290, Gemarkung Denklingen zum siebenundzwanzigsten Mal geändert werden. Hierzu liegt ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München vom 05.10.2015 vor.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Honorarangebot zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich nördlich des Baugebietes „An den Linden“, Fl.Nrn. 1292. 1292/1, 1291 und 1290, Gemarkung Denklingen. Das Angebot des Ingenieurbüros Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München vom 05.10.2015 wird angenommen und die Planungsarbeiten beauftragt.

Abstimmung:        Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

TOP  6

Wasserversorgung - Ersatzbrunnensuche - Alternativenprüfung und Standorterkundung - Auftrag an HydroConsult aus Augsburg

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der auftretenden Schwierigkeiten, für den derzeitigen Brunnen am Bachweg ein geeignetes Wasserschutzgebiet zu installieren, hat der Gemeinderat eine Ersatzbrunnensuche ins Auge gefasst. Dazu ist es zunächst notwendig, für die Alternativenprüfung und für die Standorterkundung ein geeignetes Sachverständigenbüro zu beauftragen. Dabei liegt es nahe, die bisher für uns in dieser Sache zur vollen Zufriedenheit tätige HydoConsult GmbH aus Augsburg zu beauftragen. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Da der diesbezügliche Arbeitsaufwand überhaupt nicht abgeschätzt werden kann, konnte das Angebot nur auf Stundenbasis erstellt werden. Es kommt sehr darauf an, wie schnell man fündig wird. Momentan wird der Honoraraufwand auf 10 – 15 Tausend Euro geschätzt. Die nächste Auftragsvergabe im Gemeinderat wird dann die Durchführung der Probebohrungen sein.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH aus Augsburg vom 15.10.2015, Nr. A 15-447 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der HydroConsult GmbH der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

TOP  7

Genehmigung des Ingenieurvertrages mit der GETECH Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik aus Schwabmünchen über die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung zum Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Leistungen bei der technischen Ausrüstung

– Heizung, Lüftung, Sanitär –

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG" genannt ‑

 

und

 

GETECH GmbH, Ludwig-Schöffel-Straße 11, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Manfred Kraus

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN" genannt –

 

 

TOP  8

Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Brandschutzplanung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der pätzold SACHVERSTÄNDIGE aus Kempten vom 16.10.2015, Az. P_15_156_A1 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und den pätzold SACHVERSTÄNDIGEN der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  9

Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der gemäß Baustellenverordnung vorgeschriebenen SiGe-Koordination

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Ingenieurbüros Fiedrich aus Kaufbeuren vom 15.10.2015 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und das Ingenieurbüro Fiedrich auf der Grundlage dieses Angebotes mit der SiGeKo-Tätigkeit zu betrauen ist.

 

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  10

Neues Erscheinungsbild der Gemeinde Denklingen - Angebote und weitere Vorgehensweise

 

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist im beiliegenden Email, dem auch zwei Angebote (Phasen A und B) beiliegen, umfassend beschrieben.

 

 

Beschluss:

 

Das vom Gemeinderat noch nicht freigegebene Angebot der Phase B ist anzunehmen und der Signalwerk Agentur für Kommunikation GmbH aus München der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen.

 

 

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  12

Genehmigung des Ingenieurvertrages mit den Stich Ingenieuren aus Peißenberg über die Elektrotechnik zum Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus

 

Sachverhalt:

 

Der nachfolgende Ingenieurvertrag wurde durch die Gemeindeverwaltung ausgearbeitet.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Leistungen bei der technischen Ausrüstung

– Elektrotechnik –

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Stich Ingenieure, St. Michelsweg 25a, 82380 Peißenberg, vertreten durch Herr Dipl.-Ing. (FH) Armin Stich

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

TOP  13

Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Planung für Raum- und Bauakustik

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Müller-BBM GmbH aus Planegg vom 28.10.2015, Az. M125545/A01 MOM/KEB und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Müller-BBM GmbH der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

TOP  14

Bürger- und Vereinszentrum - Beauftragung Steuer- und Vertragsberatung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Schüllermann und Partner AG aus Dreieich vom 21.10.2015, Az. GB/KW/KRT und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Schüllermann und Partner AG der  Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

TOP  6

Auslagerung des Winterdienstes in den vier gemeindlichen Friedhöfen - Genehmigung des Vertrages mit der Fa. Guggenmos aus Denklingen

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Vertrag über den Winterdienst in den vier gemeindlichen Friedhöfen

 

Zwischen der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

und

 

der Fa. Josef Guggenmos, Säulingstraße 2, 86920 Denklingen wird Folgendes vereinbart:

 

 

TOP  7

Neues Baugebiet südlich der Ortsstraße "Talblick" - Baugrunderkundung

 

Sachverhalt:

 

Das dort tätige Straßen-, Kanal- und Wasserbauingenieurbüro Kummer aus Kaufering empfiehlt, ein Baugrundgutachten mit  Aufschlussbohrungen erstellen zu lassen. Wenn kein Baugrundgutachten erstellt wird, müssen Annahmen zur weiteren Planung getroffen werden, die zutreffen können, aber auch  nicht zutreffen können. Das kann zur Folge haben, dass das, was geplant wurde, nicht wie gewünscht funktioniert. Des Weiteren können beim Bauablauf entsprechende Störungen auftreten, welche wiederum zu Mehrkosten führen können.

Das Baugrundrisiko, Kosten, eventuelle Schadenersatzansprüche aus Personen- und/ oder Sachschäden lehnt das Büro Kummer aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Die Haftung und das Risiko verbleibt vollständig beim Auftraggeber.

 

Die Gemeindeverwaltung holte daraufhin von dem ebenfalls schon dort tätig gewesenen Ingenieurbüro KlingConsult ein Angebot ein. Dieses Angebot wurde vom Büro Kummer überprüft und mit folgenden Erläuterungen versehen:

 

„Mit Herrn Gerstlauer habe ich noch drei Punkte telefonisch einvernehmlich abgestimmt, siehe handschriftliche Eintragungen auf Pos. 5 und Seite 4 des Angebotes. Die Bohrungen können frühestens Mitte Januar 2016 durchgeführt werden. Die Laboruntersuchungen und Erstellung des Baugrundgutachtens werden bis zum 12.02.2016 abgeschlossen sein und beim Auftraggeber vorliegen. Das Angebot kann dem Gemeinderat zur Auftragserteilung vorgelegt werden.“

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Kling Consult GmbH aus Krumbach vom 17.11.2015, Zeichen gu-au, Akq-Nr. 02.15.296 anzunehmen und der Kling Consult GmbH der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen auszuführen. Es gilt das durch Grüneintragungen (Ingenieurbüro Kummer) modifizierte Angebot.

 

 

Abstimmung:        Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  14

Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der Leistungen zur Erstellung des bauordnungsrechtlichen Nachweises des energiesparenden Wärmeschutzes nach der EnEV

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Müller-BBM GmbH aus Planegg vom 07.12.2015, Az. M125545/A02 SNL/STS und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Müller-BBM GmbH der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zur Erstellung des bauordnungsrechtlichen Nachweises des energiesparenden Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  15

Umbau des Gasthauses Hirsch in ein Rathaus - Beauftragung der hydrogeologischen Erkundung zur Überprüfung der Möglichkeit des Einsatzes einer Wärmepumpenanlage

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Kling Consult GmbH aus Krumbach vom 07.12.2015, Akq-Nr. 02.15.319 und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und der Kling Consult GmbH der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

Abstimmung:        Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  16

Umgestaltung der Freiflächen im Umfeld des ehemaligen Gasthofes Hirsch - Beauftragung der Wettbewerbsbetreuung

 

Sachverhalt:

 

Es liegt folgender Beschluss des Gemeinderates vor: „Das für die Realisierung der Neugestaltung der o. a. Außen- und Freianlagen notwendige VOF-Verfahren wird wie beim Bürger- und Vereinszentrum durch einen sogenannten offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt.“

 

Für die Begleitung durch dieses Verfahren (Wettbewerbsbetreuung) hat die Gemeindeverwaltung ein geeignetes Architekturbüro gesucht.

 

Aufgrund der guten Erfahrungen bezüglich seiner Arbeit bei der Maßnahme „Friedhof Epfach“ bietet sich hierfür das Architekturbüro Händel Junghans Architekten GmbH aus München an. Außerdem hat Herr Händel bei seiner vor kurzem durchgeführten Vorstellung im Rathaus Denklingen einen sehr kompetenten Eindruck gemacht.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Händel Junghans Architekten GmbH aus München vom 04.12.2015 und beschließt, dass der Händel Junghans Architekten GmbH der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Leistungen zu erteilen ist.

 

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

TOP  19

Ersatzbrunnensuche im Staatsforst der Gemarkung Dienhausen - Genehmigung des Vertrages mit den Bayerischen Staatsforsten über die Nutzung des Staatswaldes für Probebohrungen

 

Sachverhalt:

 

Bei der beschlossenen Maßnahme, im Staatswald einen Brunnen als Ersatz für den am Bachweg zu errichten, steht als nächsten Schritt der Abschluss des oben genannten Vertrages an. Anschließend können die Probebohrungen ausgeschrieben werden. Das Ergebnis der Ausschreibung wird wieder dem Gemeinderat vorgelegt.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Vertrag über die Nutzung von Flächen für die Erkundung von Grundwasser zwischen den Bayerischen Staatsforsten AöR und der Gemeinde Denklingen. Der Vertrag liegt diesem Beschlussvorschlag bei.

 

 

Abstimmung:        Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

 

Beschluss: