Betreff
Tankstelle Lustberg - 21. Flächennutzungsplanänderung - Ergänzender Beschluss zu den Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
01/2016/0482
Aktenzeichen
6100-J13-9B58
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreisbote hat in seiner Ausgabe vom 10.02.2016 moniert, dass die Einstufung der Bundesstraße 17 schlichtweg falsch sei, da in der Abwägung der Gemeinde Denklingen auf Seite 4 und Seite 9 davon ausgegangen wird, dass „die B 17 dort als Schnellstraße für den landwirtschaftlichen Verkehr „ohnehin nicht zugelassen“ sei; eine Auffahrt vom Weiler Guttenstall auf die Bundesstraße sei sowohl Richtung Schongau als auch in Richtung Landsberg für Traktoren mit Anhängern nicht möglich.“

 

Beschluss für die Korrektur des Beschlusses vom 03.02.2016:

1.1      In Ziff. 3.1 wird der 4. Absatz, Satz 4 noch wie folgt gefasst:

„Der landwirtschaftliche Verkehr kann sowohl auf der B 17 als auch auf dem östlich der B 17 verlaufendem Anwandweg abgewickelt werden. Auf der Bundesstraße 17 zwischen Landsberg am Lech (= „Landsberg Süd“) und Schongau sind Schlepper mit Anhänger der Landwirtschaft zugelassen. Auch für den Fall der unwahrscheinlichen Mitteltrennung wäre der Weiler Guttenstall über das nachgeordnete Verkehrsnetz ausreichend (§ 35 Abs. 1 BauGB) erschlossen (Anlagen mit Darstellung der möglichen Wegebeziehungen).“

 

1.2      In Ziff. 3.2, Zu III. wird der 6. Absatz, Satz 4 noch wie folgt gefasst:

„Der landwirtschaftliche Verkehr kann sowohl auf der B 17 als auch auf dem östlich der B 17 verlaufendem Anwandweg abgewickelt werden. Auf der Bundesstraße 17 zwischen Landsberg am Lech (= „Landsberg Süd“) und Schongau sind Schlepper mit Anhänger der Landwirtschaft zugelassen. Auch für den Fall der unwahrscheinlichen Mitteltrennung wäre der Weiler Guttenstall über das nachgeordnete Verkehrsnetz ausreichend (§ 35 Abs. 1 BauGB) erschlossen (Anlagen mit Darstellung der möglichen Wegebeziehungen).“

 

1.3      Auf Seite 3 Abs. 4 und Seite 22 Abs. 1 wird die Entfernung zur südlich gelegenen ARAL-Tankstelle auf 2,6 km korrigiert.