Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Lagerhalle – Fl.Nr. 500 Gemarkung Epfach – Riesenfeld
Vorlage
01/2016/0491
Aktenzeichen
6024-B16-B91F
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 500 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.